In der Europäischen Union ansässige Unternehmen sind von der Ernennung eines Fiskalbevollmächtigter in den Niederlanden befreit.
In der Europäischen Union ansässige Unternehmen, die sich in den Niederlanden für die Mehrwertsteuer registrieren lassen müssen, haben jedoch immer die Möglichkeit, einen Fiskalbevollmächtigter zu ernennen, der für die Erfüllung aller Verpflichtungen in Bezug auf die Mehrwertsteuer in den Niederlanden in ihrem Namen verantwortlich ist : Erhalt einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Einreichung von Umsatzsteuererklärungen, Einreichung von Erstattungsanträgen usw.
Die innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer ist eine komplexe Angelegenheit, die sich ständig weiterentwickelt und extrem spezialisiertes Fachwissen erfordert. Fehler können erhebliche finanzielle Konsequenzen haben: Steuerprüfungen, Verlust des Rechts auf Erstattung der Mehrwertsteuer, Infragestellung von Ermäßigungen, zusätzliche Gebühren, Strafen, Zinsen für verspätete Zahlungen usw.