Die Bestellung eines Fiskalvertreters ist in Zypern nicht verpflichtend.
Um in Zypern eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuernummer zu erhalten, müssen bei den Zypriotischen Steuerbehörden jedoch vollständige Unterlagen eingereicht werden. Das ausschließlich in Griechischer Sprache abgewickelte Verfahren kann langwierig und komplex sein. Gleiches gilt für Umsatzsteuererklärungen, die den Zypriotischen Regelungen unterliegen und in Griechischer Sprache abzugeben sind.
Um den Registrierungsprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen und um sicherzustellen, dass die Umsatzsteuererklärungen korrekt ausgefüllt und eingereicht werden, haben alle Unternehmen, ob sie in der EU oder außerhalb der EU ansässig sind, die Möglichkeit, einen Fiskalvertreter in Zypern zu bestellen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Fiskalvertreter keine feste Niederlassung darstellt. Die Fiskalvertretung ist daher eine einfache und kostengünstige Alternative zur Gründung einer physischen Niederlassung durch eine Tochtergesellschaft oder eine Zweigniederlassung.
Eine Fiskalvertretung ermöglicht ausländischen Unternehmen den Eintritt in den Zypriotischen Markt, ohne die Kosten und Beschränkungen einer physischen Niederlassung, die insbesondere die Schaffung einer eigenen Struktur in Zypern, eine separate Buchführung und die Besteuerung der Gewinne in Zypern erfordern würde.
Durch den Fiskalvertreter, der sich um alle umsatzsteuerlichen Verpflichtungen des Unternehmens in Zypern kümmert, kann das Unternehmen vollständig vom Ausland ausgeführt werden.