Infolge der Einführung des neuen Systems zur Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei der Umsatzsteuer hat die französische Zollverwaltung für Unternehmen, die zur Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei der Einfuhrumsatzsteuer verpflichtet sind, den Online-Service „Données ATVAI“ (Daten betreffend die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei der Einfuhrumsatzsteuer auf Deutsch) eingeführt.
Sie können die relevanten Daten ihrer Zollerklärungen, einschließlich der im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens anfallenden Einfuhrumsatzsteuer, einsehen. So soll ihnen die Möglichkeit geboten werden, die vorausgefüllten Beträge in ihrer Umsatzsteuererklärung (CA3) für einen bestimmten Zeitraum zu überprüfen.
Die im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens anfallenden Umsatzsteuerbeträge im Zusammenhang mit Einfuhren nach Frankreich für ein Referenzmonat sind in Données ATVAI ab dem 14. des Folgemonats verfügbar.
Somitsind die Daten der im Januar 2022 getätigten Zollanmeldungen seit dem 14. Februar 2022 in Données ATVAIverfügbar.
Unternehmen, die diesen Service nutzen wollen, benötigen:
- ein Benutzerkonto auf dem Zollportal,
- eine gültige französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Kontaktieren Sie unsere Experten für weitere Informationen.
Quelle: Direction générale des Douanes et Droits indirects (auf Französisch)