Indiana hat vor kurzem die Transaktionsschwelle für Verkäufer außerhalb des Bundesstaates abgeschafft, d. h. für Verkäufer, die keine physische Präsenz im Bundesstaat haben.
Diese wichtige Änderung, die am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, soll die Erhebung der Umsatzsteuer für Indiana vereinfachen und wirkt sich auf viele Online-Unternehmen aus.
Zuvor mussten sich Verkäufer außerhalb des Bundesstaates nur dann registrieren lassen und die Indiana Umsatzsteuer einziehen, wenn sie in einem Jahr 200 oder mehr Transaktionen mit Kunden aus Indiana durchführten.
Von nun an muss sich jeder Fernverkäufer, der in Indiana einen Jahresumsatz von mehr als 100.000 $ erzielt, registrieren lassen und die staatliche Umsatzsteuer einziehen.
Der grundlegende Umsatzsteuersatz in Indiana beträgt 7 %. Diese Steuer betrifft die meisten steuerpflichtigen Waren und Dienstleistungen, die in dem Bundesstaat verkauft werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Quelle : Indiana Department of Revenue (auf Englisch)