Ab dem 1. September 2026 müssen Holzverpackungen, die bei Einfuhren in die Europäische Union verwendet werden, bei der Erstellung des CHED systematisch in TRACES deklariert werden.

Eine neue Richtlinie des SIVEP, eingegangen am 21. Juli 2026, führt neue Anforderungen in Bezug auf Holzverpackungen ein, die mit in die Europäische Union eingeführten Waren verbunden sind.

Diese Verpflichtung gilt für jede Rohholzverpackung mit einer Stärke von mehr als 6 mm, unabhängig von der Art der eingeführten Ware.

Welche Holzverpackungen sind betroffen?

Betroffen sind insbesondere:

  • Holzpaletten
  • Stauholz
  • Geschlossene Kisten für den Transport von Tieren
  • Ecken und Keile aus Rohholz mit einer Stärke von mehr als 6 mm
  • Allgemeiner: jede Rohholzverpackung, die in den Anwendungsbereich der Vorschriften fällt

Welche Informationen müssen in TRACES deklariert werden?

Für jede betroffene Sendung müssen dem TRACES-Dienst die folgenden Informationen übermittelt werden:

Anzugebende InformationDetail
EPPO-Code2DTRE, NNNWW, 1CONO oder YXWOO je nach Holzart
Anzahl der VerpackungseinheitenAnzahl der verwendeten Holzverpackungen
NettogewichtNettogewicht der betreffenden Verpackungseinheiten
ISPM-15-CodeBezug auf die pflanzenschutzrechtliche Behandlung gemäß ISPM 15
VersandlandVersandland der Holzverpackungseinheiten

Betriebe müssen ebenfalls in TRACES registriert werden

Um die Deklaration der Holzverpackungen zu ermöglichen, müssen der Ursprungsbetrieb der Ware sowie der endgültige Bestimmungsort in TRACES registriert werden. Diese Betriebe müssen in der folgenden Kategorie registriert werden:

Zu registrierender BetriebKategorie in TRACESErforderlicher Status
Ursprungsbetrieb der WarePlant HealthProfessional Operators referred to in Article 45(1)(l) IMSOCGültig
Endgültiger BestimmungsortPlant HealthProfessional Operators referred to in Article 45(1)(l) IMSOCGültig

Ein wichtiger Hinweis beim Beladen

Um die Kontrollen durch die zuständigen Behörden zu erleichtern, muss die Beladung so organisiert werden, dass die Kennzeichnung der Holzverpackungen sofort bei Öffnung des Fahrzeugs sichtbar ist.

Diese Regelung ermöglicht es den Behörden insbesondere, die Konformität der Verpackungen bei Kontrollen leichter zu überprüfen.

Eine ab dem 1. September 2026 geltende Verpflichtung

Dieses neue Verfahren wird ab dem 1. September 2026 verpflichtend.

⚠️ Achtung
Das Fehlen der erforderlichen Informationen oder eine Nichtkonformität der Verpackungen kann zur Ablehnung der Sendungen durch die zuständigen Behörden führen.

Bereiten Sie Ihre nächsten Einfuhren schon jetzt vor

Die betroffenen Unternehmen werden aufgefordert, diese neuen Anforderungen vorzubereiten und bereits jetzt zu überprüfen:

  • die Konformität ihrer Holzverpackungen;
  • das Vorhandensein der Kennzeichnung NIMP 15 / ISPM 15;
  • die für die Deklaration in TRACES erforderlichen Informationen;
  • die gültige Registrierung des Ursprungsbetriebs und des endgültigen Bestimmungsorts in TRACES;
  • die Organisation der Beladung, damit die Kennzeichnungen für die Behörden sofort zugänglich sind.

Bereiten Sie die neuen SIVEP-Anforderungen vor

ASD Group Customs begleitet Sie bei Ihren Formalitäten im Zusammenhang mit den SIVEP-Kontrollen und Ihren Einfuhroperationen.


Noémie Almot
Community Managerin & Redakteurin

Noémie ist spezialisierte Redakteurin bei ASD Group. Sie erstellt und betreut Blogartikel sowie News auf unseren Websites, mit Schwerpunkt auf Mehrwertsteuer, internationalen Steuern, Zollvorgängen, Arbeitsrecht und internationalem Handel. Mit ihrem klaren und lehrreichen Schreibstil macht sie komplexe und technische Themen für Unternehmen leicht verständlich und relevant.