Vereinigtes Königreich: Ende der Übergangszeit für EU-Exporteure Weitere Informationen (auf englisch)
Suche
Close this search box.

ASD GROUP > STEUERN > AD-HOC-FISKALVERTRETER

Ad-hoc-Fiskalvertreter in Frankreich – Zollverfahren 42

Wer benötigt einen Ad-hoc-Fiskalvertreter in Frankreich?

shutterstock_393401239

Grundsätzlich müssen Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, die in Frankreich Geschäfte tätigen, die der Mehrwertsteuer unterliegen, sich in Frankreich umsatzsteuerlich registrieren lassen und einen Fiskalvertreter nach allgemeinem Recht benennen.

Allerdings können Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, die nach Frankreich ausschließlich Importe nach dem Zollverfahren 42 durchführen, welche unmittelbar im Anschluss innerhalb der EU in andere EU-Mitgliedstaaten weitergeliefert werden, von der umsatzsteuerlichen Registrierung in Frankreich befreit werden, wenn sie einen Ad-hoc-Fiskalvertreter benennen.

Achtung:

Warum man das Zollverfahren 42 nutzen sollte

Das Zollverfahren 42 ermöglicht einem Unternehmen die steuerfreie Einfuhr von Waren nach Frankreich und den ebenfalls steuerfreien Weiterverkauf an einen umsatzsteuerpflichtigen Kunden in einem anderen EU-Mitgliedstaat.

Wird das Zollverfahren 42 angewendet, braucht das Unternehmen bei der Einfuhr keine MwSt. zu entrichten und kann dem Kunden eine Rechnung ohne MwSt. ausstellen, was einen nicht unerheblichen Wettbewerbsvorteil darstellt.

Warum man einen Ad-hoc-Fiskalvertreter in Frankreich benennen sollte

Nach Benennung eines Ad-hoc-Fiskalvertreters werden Importe nach dem Zollverfahren 42 und anschließende Weiterlieferungen innerhalb der EU unter Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ad-hoc-Fiskalvertreters durchgeführt, Importe und Weiterlieferungen werden in der MwSt.-Erklärung und der DEB (Intrastat-Meldung) des Ad-hoc-Fiskalvertreters angegeben. Das Unternehmen spart damit die Kosten und den bürokratischen Aufwand, die mit der Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und der Abgabe der MwSt.-Erklärungen und der DEB verbundenen sind.

Mit ASD Group entscheiden Sie sich für Sicherheit

Die Mehrwertsteuer in der EU ist ein komplexes und sich ständig weiterentwickelndes Gebiet, das genaueste Sachkenntnis verlangt.

Mit ASD Group steht Ihnen tagtäglich ein Team von Steuerfachleuten zur Seite, die sich auf die EU-Mehrwertsteuervorschriften spezialisiert haben, sodass Sie die Sicherheit Ihrer Tätigkeit gewährleisten können.

Außerdem ist ASD Group seit über 20 Jahren ein verlässlicher Gesprächspartner der europäischen Steuerverwaltungen und als solcher der Garant der Kontinuität Ihrer Geschäftstätigkeit in der EU und Ihre Verbindung zu den europäischen Steuerbehörden.

ASD Group unterhält ein Netz von Filialen in 25 Ländern in und außerhalb Europas.

Mit ASD Group entscheiden Sie sich für Innovation

Die Transformation und Digitalisierung der Umsatzsteuer schreitet voran.

Um in Sachen der digitalen Steuerfunktion auf dem neusten Stand zu sein, investiert ASD in die Entwicklung von Online-Diensten, die die Verwaltung der steuerlichen Pflichten und der Kommunikation zwischen Steuerpflichtigen und Steuerbehörden einfacher machen sollen.

Die Vorteile von ASD: Warum sich für ASD entscheiden?

Kontaktieren Sie unsere Experten

Möchten Sie mehr über unsere Angebote erfahren?
Kontaktieren Sie uns und unsere Experten werden Ihnen so schnell wie möglich antworten.
Mini contact
Diese Website ist durch Google reCAPTCHA geschützt. Es gelten die Google-Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen.