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ASD GROUP > ZOLL > DIE VERBRAUCHSTEUER FÜR DEN FERNVERKAUF VON ALKOHOLISIERTEN GETRÄNKEN

Die Verbrauchsteuer für den Fernverkauf von alkoholisierten Getränken

WIE ASD GROUP IHNEN HELFEN KANN

Um Ihre administrativen Schritte bezüglich der Verbrauchsteuer zu vereinfachen, übernimmt ASD Group die gesamten durch den Fernverkauf von alkoholisierten Getränken anfallenden Zollformalitäten und begleitet Sie bei Ihren Zollverfahren und langzeitlichen Operationen.

01
Analyse und Kontrolle

Ausführliche monatliche Analyse und Kontrolle Ihrer gesamten Rechnungsströme

02
Erfassung und Überprüfung

Erfassung und Überprüfung der Konformität der Rechnungen und der Zolltarifbestimmungen

03
Zolltarifbestimmungen

Untersuchung und Überprüfung der Zolltarifbestimmungen

04
Unterstützung

Unterstützung bei Kontrollen durch eine Behörde oder Zollverwaltung

DER FERNVERKAUF VON ALKOHOLISIERTEN GETRÄNKEN

Der Fernverkauf von alkoholisierten Getränken unterliegt der der Mehrwertsteuer und der Verbrauchsteuer.

Die Verbrauchsteuer ist eine indirekte Steuer auf den Konsum gewisser Produkte, wie Alkohol und alkoholisierte Getränke. Sie wird berechnet, indem ein Steuersatz auf jede Getränkeart angewendet wird.

VERKAUFEN SIE AN FRANZÖSISCHE PRIVATPERSONEN ALKOHOLISIERTE GETRÄNKE, DIE AUS EINEM ANDEREN EU-MITGLIEDSTAAT STAMMEN?

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Die Mehrwertsteuer

In Frankreich wird immer noch Mehrwertsteuer auf Verkäufe an französische Personen fällig, und zwar ab dem ersten Euro. Daher muss der Verkäufer unabhängig von der Höhe seiner Verkäufe in Frankreich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Frankreich haben.

Wenn der Verkäufer außerhalb der Europäischen Union ansässig ist, ist er verpflichtet, in Frankreich einen Steuervertreter zu ernennen

Wenn der Verkäufer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig ist, hat er die Möglichkeit, einen Fiskalbevollmächtigten in Frankreich zu ernennen.

Die Verbrauchsteuer

Im Gegensatz zur Mehrwertsteuer wird die Verbrauchsteuer auf Verkäufe an französische Privatpersonen stets in Frankreich fällig, und dies ab dem 1. Euro.

Ausländische Verkäufer (einschließlich derer, welche in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig sind) sind verpflichtet, einen Steuervertreter in Frankreich zu ernennen

Der Warenverkehr muss zwingend von einem Vereinfachten Begleitdokument (VBD) begleitet sein, auf welchem die von der französischen Zollbehörde zugeteilte Nummer angeführt ist. Diese Nummer bestätigt, dass die Verbrauchsteuer richtig bei der französischen Zollverwaltung verzeichnet wurde.

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DAS WICHTIGSTE

01

Die Verbrauchsteuer auf den Verkauf an französische Privatpersonen wird stets in Frankreich fällig, und dies ab dem 1. Euro.

02

Ausländische Verkäufer (einschließlich der in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen Verkäufer) sind verpflichtet, einen Steuervertreter in Frankreich zu ernennen.

03

Die Verbrauchsteuer muss vor dem Warenversand aus dem Herkunftsmitgliedstaat bei der französischen Zollverwaltung hinterlegt werden.

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