Vereinigtes Königreich: Ende der Übergangszeit für EU-Exporteure Weitere Informationen (auf englisch)
Suche
Close this search box.

Einführung einer endgültigen Umsatzsteuerregelung für innergemeinschaftliche BtoB-Transaktionen

Lesezeit: 2 minuten

Am 25. Mai 2018 hat die EU-Kommission eine Reihe von technischen Änderungen vorgeschlagen, die eine endgütige Umsatzsteuerregelung bezüglich innergemeinschaftlicher BtoB-Transaktionen einführen sollen. Diese Änderungen sollen die aktuelle Regelung grundlegend vereinfachen und zum 01. Juli 2022 in Kraft treten.

Die aktuelle vorläufige Umsatzzteuerregelung

Bei Einführung des Binnenmarkts 1993 war ursprünglich vorgesehen eine Regelung einzuführen, bei der Warenverkäufe im EU-Ursprungsland nicht der Umsatzsteuer unterliegen.
Als klar wurde, dass diese Regelung nicht rechtzeitig zur Abschaffung der Grenzkontrollen einsatzfähig sein würde, hat die EU-Kommission beschlossen eine weniger ambitionierte Regelung einzuführen. Diese vorläufige Regelung existiert 25 Jahre später immer noch.

Diese vorläufige aktuell gültige Regelung teilt den innergemeinschaftlichen Warenhandel in zwei getrennte Umsatzsteuer-Transaktionen:

  • Der Verkäufer tätigt im EU-Ursprungsland eine innergemeinschaftliche Lieferung, die nicht der Umsatzsteuer unterliegt.
  • Der Verkäufer tätigt im EU-Erwerberland einen zu versteuernden innergemeinschaftlichen Erwerb.

Diese Regelung erhöht die Betrugsmöglichkeiten und stellt für die Unternehmen eine hohe Komplexität und damit ein Hindernis für den innergemeinschaftlichen Handel dar.

Die zukünftige endgültige Umsatzsteuerregelung

Abschaffung des innergemeinschaftlichen Erwerbs

Die EU-Kommission hat am 25. Mai diesen Jahres Änderungen bezüglich innergemeinschaftlicher BtoB-Transaktionen vorgeschlagen, um eine endgültige Umsatzsteuerregelung einzuführen und die vorläufige aktuelle Regelung zu ersetzen.

Mit der Einführung der endgültigen Regelung wird der innergemeinschaftliche Warenhandel mit dann umsatzsteuerrechtlich als eine einzige Transaktion angesehen und als „einheitliche steuerpflichtige Lieferung“ definiert.

Somit wird der Begrif des innergemeinschaftlichen Erwerbs abgeschafft.

Welches Steuerrecht greift bei „einheitlichen steuerpflichtigen Lieferungen“?

Die endgültige Regelung ändert außerdem die Territorialitätsregeln bezüglich der Lieferungen zwischen justify EU-Ländern.

Die „einheitlichen BtoB-Lieferungen“ werden damit ausschließlich im Bestimmungsland steuerpflichtig sein.
Der Umsatzsteuerpflichtige im EU-Bestimmungsland wird dann im Prinzip der Verkäufer sein. Allerdings kommt unter folgenden Bedingungen möglicherweise ein Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung:

  • Der Verkäufer ist nicht im Bestimmungsland niedergelassen.
  • Der Verkäufer ist ein zertifizierter Steuerpflichtiger.

Die ASD-Gruppe ist im Bereich Umsatzsteuer spezialisiert und weltweit in 25 Ländern vertreten. Kontaktieren Sie unsere Experten für allen Fragen zur Umsatzsteuer.

ASD Group, Ihr bevorzugter Ansprechpartner, Experte für internationale Entwicklung, Mehrwertsteuer und internationale Steuern, Zolloperationen, soziale Regelungen und Unternehmensstrategie.

Die ASD Group arbeitet für Sie, indem sie die neuesten verfügbaren Softwaretechnologien und die fortschrittlichen Fähigkeiten unserer Teams nutzt. Kontaktieren Sie uns!

Diese Artikel könnten Sie interessieren

KONTAKTIEREN SIE UNSERE EXPERTEN

Möchten Sie mehr über unsere Dienstleistungen erfahren?
Kontaktieren Sie uns und unsere Experten werden Ihnen so schnell wie möglich
Mini contact
Diese Website ist durch Google reCAPTCHA geschützt. Es gelten die Google-Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen.