ASD GROUP > UNSERE DIENSTLEISTUNGEN NACH LÄNDERN > UNSERE DIENSTLEISTUNGEN IN ESTLAND > STEUERN > ERSTATUNG DER ESTNISCHEN MWST – 13. RICHTLINIE
Ebenso wie europäische Unternehmen haben Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union Anspruch auf die Erstattung der Mehrwertsteuer, die sie in Estland gezahlt haben.
Die Erstattung der estnischen Umsatzsteuer ist jedoch nur möglich, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Estland hat mit den folgenden Ländern Gegenseitigkeitsabkommen geschlossen:
Israel, Norwegen, Schweiz.
Außerhalb der EU ansässige Unternehmen sind in Estland verpflichtet, einen Fiskalvertreter zu ernennen, um den Antrag zu stellen.
Anträge können nur für ein Kalenderjahr gestellt werden.
Die Umsatzsteuerforderung muss mindestens 320 EUR betragen.
Der Antrag kann ab dem Monat gestellt werden, der auf ein Kalender folgt.
In jedem Fall muss er innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden, in dem die zu erstattende Umsatzsteuer fällig geworden ist, also bis zum 30. September des Folgejahres.
Die Rückforderung der estnischen Umsatzsteuer durch ein außerhalb der EU ansässiges Unternehmen kann sich als komplexes Unterfangen erweisen.
Eine eingehende Analyse der Geschäftstätigkeit und aller Rechnungen, mit Nennung der zu erstattenden Mehrwertsteuer, ist unerlässlich in Bezug auf behördlichen Vorschriften, um festzustellen, ob alle Bedingungen für die Erstattung erfüllt sind. Im Falle eines Irrtums ist die Mehrwertsteuer endgültig verloren.
Daher ist die Wahl des Steuervertreters oder Steuerbevollmächtigten entscheidend für den Erfolg des Erstattungsantrags.
Die ASD Group hat 20 Jahre Erfahrung mit der Umsatzsteuer-Rückerstattung und betreibt ein Netz von Agenturen in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Unser Team von Steuerexperten kennt die estnischen Rechtsvorschriften in- und auswendig.
Mit der ASD Group bekommen Sie einen Ansprechpartner, der sich um alle Schritte Ihrer Anträge auf Erstattung der estnischen Umsatzsteuer kümmert.
01
die Datenprüfung und Analyse der erstattungsfähigen Ausgaben;
02
die Überprüfung der Ausgabebelege;
03
die Vorbereitung und Einreichung des Antrags;
04
Einsicht in die Akte bei den estnischen Behörden und Beantwortung eventueller Nachfragen;
05
die Rückzahlung der zu erstattenden Summe.
Die steuerlichen Transformationen und Digitalisierungen sind weit verbreitet.
Um bei Fragen der digitalen Besteuerung an vorderster Front zu stehen, investiert ASD Group in die Entwicklung von Online-Service-Plattformen, die die Verwaltung von Verpflichtungen und den Austausch zwischen Steuerzahlern und Steuerbehörde erleichtern.