Vereinigtes Königreich: Ende der Übergangszeit für EU-Exporteure Weitere Informationen (auf englisch)
Suche
Close this search box.

ASD GROUP > UNSERE DIENSTLEISTUNGEN NACH LÄNDERN > UNSERE DIENSTLEISTUNGEN IN FRANKREICH > STEUERN > ERSTATUNG DER FRANZÖSISCHEN MWST – 13. RICHTLINIE

Erstattung der französischen Umsatzsteuer für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU – 13. Richtlinie

Wie können Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union die französische Umsatzsteuer zurückfordern?

REMBOURSEMENTTVA

Auf die Erstattung der französischen Umsatzsteuer besteht gesetzlicher Anspruch

Ebenso wie europäische Unternehmen haben Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union Anspruch auf die Erstattung der Mehrwertsteuer, die sie in Frankreich gezahlt haben.

Die Erstattung der französischen Umsatzsteuer ist jedoch nur möglich, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Hinweis: Frankreich knüpft die Erstattung nicht an das Bestehen von Gegenseitigkeitsabkommen. Daher haben Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU ohne besondere Einschränkungen Anspruch auf Erstattung der französischen Umsatzsteuer.

Was sind die notwendigen Schritte?

Außerhalb der EU ansässige Unternehmen sind in Frankreich verpflichtet, einen Fiskalvertreter zu ernennen, um den Antrag zu stellen.

Die Anträge können für ein Quartal oder für ein Kalenderjahr gestellt werden.

Wird der Antrag für ein Quartal gestellt, so muss die Umsatzsteuerforderung mindestens 200 EUR betragen.

Wird der Antrag für ein Kalenderjahr gestellt, so muss die Umsatzsteuerforderung mindestens 25 EUR betragen.

Der Antrag kann bereits ab dem Monat gestellt werden, der auf ein Quartal beziehungsweise ein Kalenderjahr folgt.

In jedem Fall muss er innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden, in dem die zu erstattende Umsatzsteuer fällig geworden ist, also bis zum 30. Juni des Folgejahres.

Mit ASD Group gehen Sie auf Nummer sicher

Die Rückforderung der französischen Umsatzsteuer durch ein außerhalb der EU ansässiges Unternehmen kann sich als komplexes Unterfangen erweisen.

Eine eingehende Analyse der Geschäftstätigkeit und aller Rechnungen, mit Nennung der zu erstattenden Mehrwertsteuer, ist unerlässlich in Bezug auf behördlichen Vorschriften, um festzustellen, ob alle Bedingungen für die Erstattung erfüllt sind. Im Falle eines Irrtums ist die Mehrwertsteuer endgültig verloren.

Daher ist die Wahl des Steuervertreters oder Steuerbevollmächtigten entscheidend für den Erfolg des Erstattungsantrags.

Die ASD Group hat 20 Jahre Erfahrung mit der Umsatzsteuer-Rückerstattung und betreibt ein Netz von Agenturen in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Unser Team von Steuerexperten kennt die französischen Rechtsvorschriften in- und auswendig.

Mit der ASD Group bekommen Sie einen Ansprechpartner, der sich um alle Schritte Ihrer Anträge auf Erstattung der französischen Umsatzsteuer kümmert.

01

die Datenprüfung und Analyse der erstattungsfähigen Ausgaben;

02

die Überprüfung der Ausgabebelege;

03

die Vorbereitung und Einreichung des Antrags;

04

Einsicht in die Akte bei den französischen Behörden und Beantwortung eventueller Nachfragen;

05

die Rückzahlung der zu erstattenden Summe.

Mit ASD Group wählen Sie Innovation

Die steuerlichen Transformationen und Digitalisierungen sind weit verbreitet.

Um bei Fragen der digitalen Besteuerung an vorderster Front zu stehen, investiert ASD Group in die Entwicklung von Online-Service-Plattformen, die die Verwaltung von Verpflichtungen und den Austausch zwischen Steuerzahlern und Steuerbehörde erleichtern.

Warum ist ASD Group eine gute Wahl?

KONTAKTIEREN SIE UNSERE EXPERTEN

Möchten Sie mehr über unsere Dienstleistungen erfahren?
Kontaktieren Sie uns und unsere Experten werden Ihnen so schnell wie möglich antworten.
Mini contact
Diese Website ist durch Google reCAPTCHA geschützt. Es gelten die Google-Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen.