Vereinigtes Königreich: Ende der Übergangszeit für EU-Exporteure Weitere Informationen (auf englisch)
Suche
Close this search box.

Europäische Union: Neue Vorschriften für die Entsendung von Kraftfahrern

Lesezeit: < 1 minute

Das Europäische Parlament hat neue Maßnahmen speziell in Bezug auf die Entsendung von Kraftfahrern eingeführt, die am 2. Februar 2022 in Kraft getreten sind. Darunter fallen insbesondere die folgenden Maßnahmen:

  • Die Entlohnung entsandter Fahrer wird nach den Vorschriften des Aufnahmemitgliedstaats festgelegt;
  • die Verpflichtung zur Benennung eines Ansprechpartners im Aufnahmemitgliedstaat wird abgeschafft;
  • die Entsendemeldung über die nationalen Systeme im Aufnahmemitgliedstaat, in den der Kraftfahrer entsandt wird, entfällt;
  • es wird ein neues europäisches Portal eingerichtet;
  • das Unternehmen (Arbeitgeber) des entsandten Fahrers muss eine Entsendebescheinigung für einen Zeitraum von sechs Monaten einreichen;
  • der entsandte Fahrer muss über alle Dokumente verfügen, die für die Durchführung seines Auftrags erforderlich sind;
  • das Unternehmen muss im Falle einer Kontrolle die vorgeschriebenen Dokumente über die Tätigkeit des Fahrers und seinen Auftrag übermitteln.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Experten.

Quelle: www.eur-lex.europa.eu (pdf)

ASD Group, Ihr bevorzugter Ansprechpartner, Experte für internationale Entwicklung, Mehrwertsteuer und internationale Steuern, Zolloperationen, soziale Regelungen und Unternehmensstrategie.

Die ASD Group arbeitet für Sie, indem sie die neuesten verfügbaren Softwaretechnologien und die fortschrittlichen Fähigkeiten unserer Teams nutzt. Kontaktieren Sie uns!

Diese Artikel könnten Sie interessieren

Kontaktieren Sie unsere Experten

Möchten Sie mehr über unsere Angebote erfahren?
Kontaktieren Sie uns und unsere Experten werden Ihnen so schnell wie möglich antworten.
Mini contact
Diese Website ist durch Google reCAPTCHA geschützt. Es gelten die Google-Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen.