Als Reaktion auf den Klimanotstand und die massive weltweite Abholzung wird die Europäische Union ab dem 30. Dezember 2025 (bzw. ab dem 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen) die Verordnung (EU) 2023/1115 umsetzen. Diese verbietet das Inverkehrbringen auf dem europäischen Markt sowie den Export von Produkten, die nach dem 30. Dezember 2020 zur Entwaldung oder Waldschädigung beigetragen haben.
Welche Produkte sind betroffen?
Rohstoffe wie Kaffee, Kakao, Kautschuk, Palmöl, Soja, Rindfleisch und Holz sowie bestimmte daraus hergestellte Erzeugnisse (Leder, bedrucktes Papier, Holzkohle usw.) unterliegen einer Erklärung zur gebotenen Sorgfalt (Due-Diligence-Erklärung / DDE).
Was ändert sich für Unternehmen?
- Nachweisverpflichtung, dass die Produkte entwaldungsfrei sind und den geltenden Gesetzen des Herkunftslands entsprechen
- Einreichung einer Due-Diligence-Erklärung, die die Geolokalisierung der Produktionsflächen, die vollständige Rückverfolgbarkeit der Lieferkette sowie eine verbindliche, rechtswirksame Unterschrift des Unternehmens umfasst
- Pflichtangabe der DDE-Nummer in den Zollanmeldungen
Bereiten Sie sich auf die kommenden Auswirkungen vor!
- Risiko, dass nicht konforme Produkte vom Markt ausgeschlossen werden
- Komplexere Lieferketten
- Erforderlichkeit, bestehende Lieferantenbeziehungen zu überarbeiten, um die Umweltkonformität sicherzustellen
Wie bereitet man sich vor?
- Einführung eines internen Sorgfaltspflichtverfahrens gemäß den Artikeln 8 bis 11 der EU-Verordnung
- Identifikation und Bewertung der Risiken, die mit bestimmten Produktionsregionen verbunden sind
- Erhebung und Verwaltung der relevanten Daten und Unterlagen von Lieferanten
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Quelle: Ministerium für Raumordnung und ökologischen Übergang