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Spanien: Was ist das SII?

Lesezeit: 2 minuten

Am 01. Juli 2017 wurde das SII (System zur unmittelbaren Übermittlung von Informationen zur Umsatzsteuer) eingeführt. Unternehmen, die von dieser Vorgabe betroffen sind, sind dazu verpflichtet, dieses elektronische Meldeverfahren zu verwenden. Andernfalls drohen ihnen hohe Bußgelder von den spanischen Behörden. Erläuterungen und Lösungen.

WELCHE UNTERNEHMEN SIND BETROFFEN?

Mehrere Arten von Unternehmen sind verpflichtet, am SII teilzunehmen:
– Unternehmen, die in Spanien einen Jahresumsatz von mehr als 6 Mio. EUR erwirtschaften (Verkäufe im Inland und im Export sowie innergemeinschaftliche Lieferungen)
– Unternehmen, die ihre Umsatzsteuervoranmeldung monatlich an das Finanzamt übermitteln
– Unternehmen, die bei Importen ihre geschuldete Mehrwertsteuer erst bei Eingang des Rechnungsbetrags mit der vorausgezahlten Mehrwertsteuer verrechnen. Bei dieser Art der Umsatzsteuermeldung ist die Anwendung des SII verpflichtend.

ANWENDUNGSBEREICH DES SII

Die Unternehmen müssen ihre gesamten Daten in Echtzeit im XML-Format alle vier Tage online an die spanischen Finanzbehörden übermitteln. Folgende Unterlagen müssen zur Verfügung gestellt werden: erstellte Rechnungen, zahlbare Rechnungen, Nachweise zu Investitionsgütern, Unterlagen zu gewissen europäischen Transaktionen (hauptsächlich Überweisungen). Achtung: Wird die Meldung über das SII-System nicht durchgeführt oder fehlerhaft übermittelt, wird eine Strafe in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrags fällig, wobei ein Mindestbetrag in Höhe von 300 € und ein Höchstbetrag in Höhe von 6.000 € pro Quartal berechnet wird.

WIE KANN IHNEN DIE ASD GROUP HELFEN?

Wenn die geschuldete Mehrwertsteuer erst bei Eingang des Rechnungsbetrags mit der vorausgezahlten Mehrwertsteuer verrechnet wird, braucht Ihr Unternehmen beim Import von Gütern nach Spanien nicht in Vorleistung zu gehen. Dies stellt einen nicht zu vernachlässigenden Vorteil bei der Verwaltung der liquiden Mittel Ihres Unternehmens dar. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie am SII teilnehmen. In Spanien sind Behördengänge aufwendig und zeitintensiv. Es ist nicht immer einfach, die Benachrichtigungen zeitnah zu beantworten und den Rhythmus der erforderlichen Meldungen einzuhalten.

Die ASD Group bietet Ihnen über ihre Agentur in Spanien diese Dienstleistung aus einer Hand an und übernimmt alle Formalitäten, die mit Ihren Aktivitäten in diesem Land verbunden sind: von der Firmengründung über die Fiskalvertretung bis zur Verwaltung des SII-Systems.
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ASD Group, Ihr bevorzugter Ansprechpartner, Experte für internationale Entwicklung, Mehrwertsteuer und internationale Steuern, Zolloperationen, soziale Regelungen und Unternehmensstrategie.

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