Vereinigtes Königreich: Ende der Übergangszeit für EU-Exporteure Weitere Informationen (auf englisch)
Suche
Close this search box.

2019 wechselt Italien auf elektronische Rechnungsstellung

Lesezeit: 2 minuten

Wir hatten bereits Anfang 2018 darüber berichtet, dass in Italien die elektronische Rechnungsstellung Pflicht wird.
In der Tat wird ab 1. Januar 2019 die E-Rechnung verpflichtend für alle auf italienischem Boden abgewickelten B2B oder B2C-Transaktionen, die zur Ausstellung einer Rechnung oder einer Gutschrift führen.

Wen betrifft die elektronische Rechnungsstellung in Italien?

Die italienische Verwaltung hat erklärt, dass Unternehmen, die nicht in Italien ansässig sind (und nur über eine innergemeinschaftliche MwSt-Nummer in Italien verfügen), indessen nicht zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet sind.

1. Bei lokalen Verkäufen zwischen zwei in Italien ansässigen und umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen ist der italienische Anbieter für die Erstellung der elektronischen Rechnung verantwortlich.

2. Bei lokalen Verkäufen eines in Italien ansässigen Anbieters an einen ausländischen Kunden ist der italienische Anbieter dazu verpflichtet, eine elektronische Rechnung und zusätzlich auf Wunsch des Kunden eine schriftliche Rechnung auszustellen.

3. Bei einem lokalen steuerpflichtigen Verkauf in Italien zwischen einem ausländischen Verkäufer und einem in Italien ansässigen Kunden hat der Anbieter die Wahl, entweder eine schriftliche oder eine elektronische Rechnung auszustellen.

4. Bei einem lokalen steuerpflichtigen Verkauf in Italien zwischen einem ausländischen Anbieter und einem ausländischen Kunden hat der Verkäufer ebenso die Wahl, eine schriftliche oder eine elektronische Rechnung auszustellen.

Risiken und Sanktionen

Unternehmen, die in Italien auf elektronische Rechnungsstellung umgestiegen sind, müssen das Austauschsystem (SDI Sistema di interscambio) benutzen, welches alle notwendigen Überprüfungen vornimmt und die Rechnung an den Empfänger sendet.

Wenn die Rechnungsstellung(en) nicht über dieses System erfolgen, können Geldstrafen bis zu 180% des Mehrwertsteuerbetrags verhängt werden.

Wenn Sie in einem dieser Fälle sind, können Sie sich direkt an unsere Experten wenden, welche Ihre Absatzströme analysieren und Ihnen bei der Umsetzung dieser Änderungen helfen.

ASD Group, Ihr bevorzugter Ansprechpartner, Experte für internationale Entwicklung, Mehrwertsteuer und internationale Steuern, Zolloperationen, soziale Regelungen und Unternehmensstrategie.

Die ASD Group arbeitet für Sie, indem sie die neuesten verfügbaren Softwaretechnologien und die fortschrittlichen Fähigkeiten unserer Teams nutzt. Kontaktieren Sie uns!

Diese Artikel könnten Sie interessieren

KONTAKTIEREN SIE UNSERE EXPERTEN

Möchten Sie mehr über unsere Dienstleistungen erfahren?
Kontaktieren Sie uns und unsere Experten werden Ihnen so schnell wie möglich
Mini contact
Diese Website ist durch Google reCAPTCHA geschützt. Es gelten die Google-Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen.