Die spanische Regierung hat offiziell ein neues Dekret verabschiedet, das die elektronische Rechnungsstellung B2B zwischen Unternehmen und Freiberuflern vorschreibt. Diese Maßnahme steht in der Kontinuität des Gesetzes Crea y Crece (18/2022) und zielt darauf ab, die Digitalisierung der Unternehmen zu beschleunigen und die Zahlungsfristen zu verkürzen.

Eine direkte Antwort auf die Zahlungssäumigkeit in Spanien

Mit einer durchschnittlichen Zahlungsfrist von etwa 80 Tagen – deutlich über den erlaubten 60 Tagen, gehört Spanien zu den Ländern mit den größten Verzögerungen in der Europäischen Union. Dank der elektronischen Rechnungsstellung wird jeder Schritt im Lebenszyklus der Rechnung (Ausstellung, Annahme, Zahlung) nachverfolgt, was eine bessere Kontrolle für die Unternehmen und eine verstärkte Überwachung durch die Verwaltung ermöglicht.

Zwei Lösungen für Unternehmen

Die Unternehmen können ihre elektronischen Rechnungen austauschen über:

  • interkonnektierte private Plattformen
  • eine kostenlose öffentliche Lösung, die von der Agencia Estatal de Administración Tributaria entwickelt wurde

Ein schrittweiser Zeitplan

Die Umsetzung erfolgt schrittweise:

  • 1 Jahr für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 8 Millionen Euro
  • 2 Jahre für alle anderen

Diese Fristen beginnen nach der Veröffentlichung der offiziellen technischen Spezifikationen.

Zusammenfassende Übersicht zum Dekret über die elektronische Rechnungsstellung in Spanien

Wesentliches ElementDetails
RechnungsartObligatorische elektronische Rechnungsstellung B2B
HauptzielVerkürzung der Zahlungsfristen und Digitalisierung
Nachverfolgung der RechnungenAusstellung, Annahme, Zahlungsdatum
Verfügbare LösungenPrivate Plattformen oder öffentliche Lösung
Zuständige BehördeAgencia Estatal de Administración Tributaria
Unternehmen > 8 Mio. € UmsatzPflicht innerhalb von 1 Jahr
Sonstige UnternehmenPflicht innerhalb von 2 Jahren
Rechtlicher RahmenGesetz Crea y Crece (18/2022)
Europäischer KontextInitiative VAT in the Digital Age

Auf dem Weg zu einer europäischen Harmonisierung

Dieses Dekret ist Teil der europäischen Strategie zur Digitalisierung der MwSt., insbesondere der Initiative VAT in the Digital Age (VIDA), die darauf abzielt, die steuerlichen Pflichten auf EU-Ebene zu modernisieren.

Wie ASD Group Ibérica Sie begleiten kann

ASD Group Ibérica begleitet Sie bei der Einhaltung der Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung in Spanien und allgemein bei der Verwaltung Ihrer steuerlichen Pflichten. Unsere Experten führen Audits zur elektronischen Rechnungsstellung und MwSt. durch, unterstützen Sie bei der Anpassung Ihrer Prozesse an die neuen B2B-Anforderungen und begleiten Sie bei der Implementierung von Lösungen, die den lokalen und europäischen Vorschriften entsprechen.

Wir unterstützen Sie ebenfalls bei allen Ihren MwSt.-Formalitäten (Registrierung, Erklärungen, laufende Konformität), um Ihre Abläufe abzusichern und steuerliche Risiken im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Rechnungsströme zu minimieren.

Quelle: Boletín Oficial del Estado (auf Spanisch)

Bereiten Sie sich jetzt auf die elektronische Rechnungsstellung in Spanien vor

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Noémie Almot
Community Managerin & Redakteurin

Noémie ist spezialisierte Redakteurin bei ASD Group. Sie erstellt und betreut Blogartikel sowie News auf unseren Websites, mit Schwerpunkt auf Mehrwertsteuer, internationalen Steuern, Zollvorgängen, Arbeitsrecht und internationalem Handel. Mit ihrem klaren und lehrreichen Schreibstil macht sie komplexe und technische Themen für Unternehmen leicht verständlich und relevant.