Nach mehreren aufeinanderfolgenden Verschiebungen bestätigt Belgien schließlich den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reform der MwSt-Kette am 1. Mai 20261.

Die ursprünglich durch das Gesetz vom 12. März 2023 angekündigte Reform war aufgrund technischer und betrieblicher Zwänge bereits mehrmals verschoben worden.

Ursprünglich für den 1. Januar 2025 vorgesehen, wurde die Reform von einer Übergangsfrist begleitet, die ihrerseits mehrmals verlängert wurde.

⚠️ Wichtig
Am 4. März 2026 hat die belgische Bundesverwaltung das Inkrafttreten aller neuen Maßnahmen mit Wirkung zum 1. Mai 2026 offiziell bestätigt.

Das MwSt-Bereitstellungskonto ersetzt das MwSt-Laufkonto

Die Reform führt zu einer wesentlichen Änderung: die Abschaffung des MwSt-Laufkontos zugunsten eines MwSt-Bereitstellungskontos.

Die Salden werden auf dieses neue Konto übertragen, sofern alle periodischen Erklärungen bis zum 30. April 2026 eingereicht wurden. Andernfalls wird eine Frist zur Nachholung gewährt. Bei Nichteinhaltung kann die Verwaltung den Guthabenbetrag entweder erstatten oder auf eine bestehende Steuerschuld anrechnen.

Ab dem 1. Mai 2026 betrifft der Erstattungsantrag über die periodische Erklärung nur das Guthaben der Periode (Feld 72). Um ein Saldo des MwSt-Bereitstellungskontos zurückzuerhalten, muss ein separater Antrag über MyMinfin gestellt werden.

Neue MwSt-Bankkontonummern

Ab dem 1. Mai 2026 sind MwSt-Zahlungen auf neuen Konten zu leisten:

ZahlungsartKontonummerBeschreibung
Geschuldete MwSt, Zinsen, Bußgelder (außer Vollstreckungstitel)BE41 6792 0036 4210Laufende Zahlungen im Zusammenhang mit MwSt-Erklärungen
Zahlung nach VollstreckungstitelBE42 6792 0000 0054Beitreibung aufgrund einer offiziellen Entscheidung
⚠️ Wichtig
Diese neuen Konten gelten grundsätzlich für die Umsatzsteuererklärungen für den Zeitraum April 2026.

MwSt-Kalender 2026: Wichtige Änderungen

Der MwSt-Kalender 2026 führt mehrere wichtige Änderungen ein.

1. Abschaffung des Regimes der „Steuerferien“

Die Regelung, die eine Verschiebung der Einreichungsfristen für bestimmte Erklärungen ermöglichte, wird abgeschafft.

2. Einreichungsfristen im Jahr 2026

ErklärungNormale FristVerschiebung bei Wochenende/FeiertagBemerkungen
MwSt 1. Quartal 202625. April 202627. April 2026Verschiebung bleibt erhalten
MwSt 2. Quartal 202625. Juli 2026❌ Nicht anwendbarKeine Verschiebung auf Montag
Monatliche Erklärungenje nach Kalender✔ JaVerschiebung bleibt erhalten
⚠️ Achtung
Die Verschiebung gilt nicht mehr für vierteljährliche Erklärungen, mit Ausnahme des ersten Quartals 2026.

3. Innergemeinschaftliche Listen

HäufigkeitFristVerschiebung bei WochenendeBesonderheit
Monatlichje nach Kalender✔ JaVerschiebung auf den nächsten Werktag
Vierteljährlich25. April 2026 (Q1)❌ NeinKeine Verschiebung, im Gegensatz zur MwSt

Für das 1. Quartal 2026 ergibt sich eine deutliche Inkonsistenz: Die MwSt-Erklärung wird auf den 27. April verschoben, während die innergemeinschaftliche Liste bereits am 25. April 2026 fällig bleibt.

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  1. vat-consult.be (auf Englisch) ↩︎

Noémie Almot
Community Managerin & Redakteurin

Noémie ist spezialisierte Redakteurin bei ASD Group. Sie erstellt und betreut Blogartikel sowie News auf unseren Websites, mit Schwerpunkt auf Mehrwertsteuer, internationalen Steuern, Zollvorgängen, Arbeitsrecht und internationalem Handel. Mit ihrem klaren und lehrreichen Schreibstil macht sie komplexe und technische Themen für Unternehmen leicht verständlich und relevant.