Nach mehreren aufeinanderfolgenden Verschiebungen bestätigt Belgien schließlich den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reform der MwSt-Kette am 1. Mai 20261.
Die ursprünglich durch das Gesetz vom 12. März 2023 angekündigte Reform war aufgrund technischer und betrieblicher Zwänge bereits mehrmals verschoben worden.
Ursprünglich für den 1. Januar 2025 vorgesehen, wurde die Reform von einer Übergangsfrist begleitet, die ihrerseits mehrmals verlängert wurde.
Das MwSt-Bereitstellungskonto ersetzt das MwSt-Laufkonto
Die Reform führt zu einer wesentlichen Änderung: die Abschaffung des MwSt-Laufkontos zugunsten eines MwSt-Bereitstellungskontos.
Die Salden werden auf dieses neue Konto übertragen, sofern alle periodischen Erklärungen bis zum 30. April 2026 eingereicht wurden. Andernfalls wird eine Frist zur Nachholung gewährt. Bei Nichteinhaltung kann die Verwaltung den Guthabenbetrag entweder erstatten oder auf eine bestehende Steuerschuld anrechnen.
Ab dem 1. Mai 2026 betrifft der Erstattungsantrag über die periodische Erklärung nur das Guthaben der Periode (Feld 72). Um ein Saldo des MwSt-Bereitstellungskontos zurückzuerhalten, muss ein separater Antrag über MyMinfin gestellt werden.
Neue MwSt-Bankkontonummern
Ab dem 1. Mai 2026 sind MwSt-Zahlungen auf neuen Konten zu leisten:
| Zahlungsart | Kontonummer | Beschreibung |
|---|---|---|
| Geschuldete MwSt, Zinsen, Bußgelder (außer Vollstreckungstitel) | BE41 6792 0036 4210 | Laufende Zahlungen im Zusammenhang mit MwSt-Erklärungen |
| Zahlung nach Vollstreckungstitel | BE42 6792 0000 0054 | Beitreibung aufgrund einer offiziellen Entscheidung |
MwSt-Kalender 2026: Wichtige Änderungen
Der MwSt-Kalender 2026 führt mehrere wichtige Änderungen ein.
1. Abschaffung des Regimes der „Steuerferien“
Die Regelung, die eine Verschiebung der Einreichungsfristen für bestimmte Erklärungen ermöglichte, wird abgeschafft.
2. Einreichungsfristen im Jahr 2026
| Erklärung | Normale Frist | Verschiebung bei Wochenende/Feiertag | Bemerkungen |
|---|---|---|---|
| MwSt 1. Quartal 2026 | 25. April 2026 | 27. April 2026 | Verschiebung bleibt erhalten |
| MwSt 2. Quartal 2026 | 25. Juli 2026 | ❌ Nicht anwendbar | Keine Verschiebung auf Montag |
| Monatliche Erklärungen | je nach Kalender | ✔ Ja | Verschiebung bleibt erhalten |
3. Innergemeinschaftliche Listen
| Häufigkeit | Frist | Verschiebung bei Wochenende | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Monatlich | je nach Kalender | ✔ Ja | Verschiebung auf den nächsten Werktag |
| Vierteljährlich | 25. April 2026 (Q1) | ❌ Nein | Keine Verschiebung, im Gegensatz zur MwSt |
Für das 1. Quartal 2026 ergibt sich eine deutliche Inkonsistenz: Die MwSt-Erklärung wird auf den 27. April verschoben, während die innergemeinschaftliche Liste bereits am 25. April 2026 fällig bleibt.
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- vat-consult.be (auf Englisch) ↩︎

Noémie Almot
Community Managerin & Redakteurin
Noémie ist spezialisierte Redakteurin bei ASD Group. Sie erstellt und betreut Blogartikel sowie News auf unseren Websites, mit Schwerpunkt auf Mehrwertsteuer, internationalen Steuern, Zollvorgängen, Arbeitsrecht und internationalem Handel. Mit ihrem klaren und lehrreichen Schreibstil macht sie komplexe und technische Themen für Unternehmen leicht verständlich und relevant.


