Heute, am 1. September 2026, tritt die E-Reporting-Pflicht in Frankreich für große Unternehmen (GU) und Unternehmen mittlerer Größe (ETI) in Kraft, die als ausländische Unternehmen in Frankreich umsatzsteuerlich registriert sind.

Sie sind betroffen, sobald sie bestimmte steuerpflichtige Umsätze auf französischem Gebiet tätigen.

Das E-Reporting schreibt die elektronische Übermittlung von Daten zu Transaktionen und in bestimmten Fällen zu Zahlungen an die französische Steuerverwaltung vor. Die betroffenen Unternehmen müssen diese Übermittlungen über eine zugelassene Plattform (PA) vornehmen.

Diese neue Pflicht stellt einen wesentlichen Schritt der französischen Reform der elektronischen Rechnungsstellung dar und verstärkt die Umsatzsteuer-Compliance-Pflichten ausländischer Unternehmen, die in Frankreich tätig sind.

ASD Group unterstützt nicht ansässige Gesellschaften bei der Identifizierung ihrer Pflichten und dem operativen Management ihres E-Reportings, von der Datenerfassung bis zur Übermittlung.

Ihr E-Reporting muss ab heute einsatzbereit sein!

Zu übermittelnde Daten, Fristen, zugelassene Plattform… ASD Group übernimmt Ihr E-Reporting in Frankreich.