Das Haushaltsgesetz für 20251 führt eine wesentliche Reform im Bereich der MwSt ein: die Abschaffung des vereinfachten Besteuerungsregimes ab dem 1. Januar 2027.

Diese Entwicklung ist Teil einer breiteren Bewegung der steuerlichen Modernisierung, insbesondere mit:

  • der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung,
  • und der Einführung des Real-Time-Reporting in Frankreich.

Wie funktioniert das vereinfachte Regime heute (Stand 2026)?

Derzeit im Jahr 2026 betrifft das vereinfachte MwSt-Regime Unternehmen, deren umsatzsteuerfreier Umsatz des Vorjahres (N-1) die folgenden Schwellenwerte nicht überschreitet:

TätigkeitsartSchwellenwert für den Umsatz ohne MwSt (N-1)
Verkauf von Waren, Gastronomie, Beherbergung945 000 €
Dienstleistungen286 000 €
👉 Wichtig
Hinzu kommt eine zusätzliche Voraussetzung: Die jährlich geschuldete Umsatzsteuer muss unter 15.000 € liegen.



Welche Fälle der Überschreitung der Schwellenwerte gibt es?

Das System kann vorübergehend beibehalten werden, selbst wenn die Schwellenwerte überschritten werden, sofern die folgenden Grenzen im Laufe des Jahres nicht überschritten werden:

  • 1.040.000 € für Verkaufstätigkeiten;
  • 323.000 € für Dienstleistungen.

Wie wird die Umsatzsteuer im vereinfachten System erklärt?

Das vereinfachte System basiert auf einer vereinfachten Erklärungstruktur:

  • 2 halbjährliche Vorauszahlungen
  • 1 jährliche Berichtigungserklärung
👉 Wichtig
Diese Funktionsweise ermöglicht es heute, die administrative Belastung der Unternehmen zu reduzieren.

Welche Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2027?

Ab diesem Datum:

  • Das vereinfachte System entfällt vollständig
  • Alle betroffenen Unternehmen wechseln in das normale Umsatzsteuersystem

Wie wird das normale Umsatzsteuersystem angewendet?

Das normale System erfordert häufigere Meldungen.

UnternehmenssituationPeriodizität
Allgemeiner FallMonatlich
Umsatz ≤ 1 Mio. € (Jahr N-1) und ≤ 1,1 Mio. € (laufendes Jahr)Vierteljährlich (Standard)
👉 Wichtig
Sie können jedoch eine monatliche Erklärung wählen.

Was passiert bei Überschreitung der Schwellenwerte im Laufe des Jahres?

Bei Überschreitung der Schwelle von 1,1 Mio. €:

  • Sofortiger Wechsel zur monatlichen Erklärung
  • Pflicht, ab dem ersten betroffenen Monat alle seit Beginn des Quartals durchgeführten Umsätze zu erklären

Warum steht diese Reform im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung?

Die Abschaffung des vereinfachten Systems ist Teil einer umfassenderen Transformation:

  • Generalisierung der elektronischen Rechnungsstellung
  • Automatische Übermittlung von Transaktionsdaten (e-reporting)
  • Nahezu Echtzeit-Überwachung der Umsatzsteuer durch die Verwaltung
👉 Wichtig
Ziel dieser Reform ist es, die Kontrolle zu stärken, die Datenqualität zu verbessern und die Steuerverwaltung zu modernisieren.

Welche Konsequenzen hat das für Unternehmen?

Diese Reform bringt mehrere wichtige Änderungen mit sich:

  • Häufigere Abgabepflichten
  • Anpassung der Buchhaltungsprozesse
  • Aktualisierung der Informationssysteme
  • Vorbereitung auf den Übergang zum normalen System
👉 Wichtig
Sie sollten diesen Übergang daher bereits jetzt antizipieren, um Schwierigkeiten im Jahr 2027 zu vermeiden.

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  1. Artikel 38 – Gesetz Nr. 2025-127 vom 14. Februar 2025, JO vom 15. Februar 2025 ↩︎

Noémie Almot
Community Managerin & Redakteurin

Noémie ist spezialisierte Redakteurin bei ASD Group. Sie erstellt und betreut Blogartikel sowie News auf unseren Websites, mit Schwerpunkt auf Mehrwertsteuer, internationalen Steuern, Zollvorgängen, Arbeitsrecht und internationalem Handel. Mit ihrem klaren und lehrreichen Schreibstil macht sie komplexe und technische Themen für Unternehmen leicht verständlich und relevant.