Das Haushaltsgesetz für 20251 führt eine wesentliche Reform im Bereich der MwSt ein: die Abschaffung des vereinfachten Besteuerungsregimes ab dem 1. Januar 2027.
Diese Entwicklung ist Teil einer breiteren Bewegung der steuerlichen Modernisierung, insbesondere mit:
- der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung,
- und der Einführung des Real-Time-Reporting in Frankreich.
Wie funktioniert das vereinfachte Regime heute (Stand 2026)?
Derzeit im Jahr 2026 betrifft das vereinfachte MwSt-Regime Unternehmen, deren umsatzsteuerfreier Umsatz des Vorjahres (N-1) die folgenden Schwellenwerte nicht überschreitet:
| Tätigkeitsart | Schwellenwert für den Umsatz ohne MwSt (N-1) |
|---|---|
| Verkauf von Waren, Gastronomie, Beherbergung | 945 000 € |
| Dienstleistungen | 286 000 € |
Welche Fälle der Überschreitung der Schwellenwerte gibt es?
Das System kann vorübergehend beibehalten werden, selbst wenn die Schwellenwerte überschritten werden, sofern die folgenden Grenzen im Laufe des Jahres nicht überschritten werden:
- 1.040.000 € für Verkaufstätigkeiten;
- 323.000 € für Dienstleistungen.
Wie wird die Umsatzsteuer im vereinfachten System erklärt?
Das vereinfachte System basiert auf einer vereinfachten Erklärungstruktur:
- 2 halbjährliche Vorauszahlungen
- 1 jährliche Berichtigungserklärung
Welche Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2027?
Ab diesem Datum:
- Das vereinfachte System entfällt vollständig
- Alle betroffenen Unternehmen wechseln in das normale Umsatzsteuersystem
Wie wird das normale Umsatzsteuersystem angewendet?
Das normale System erfordert häufigere Meldungen.
| Unternehmenssituation | Periodizität |
|---|---|
| Allgemeiner Fall | Monatlich |
| Umsatz ≤ 1 Mio. € (Jahr N-1) und ≤ 1,1 Mio. € (laufendes Jahr) | Vierteljährlich (Standard) |
Was passiert bei Überschreitung der Schwellenwerte im Laufe des Jahres?
Bei Überschreitung der Schwelle von 1,1 Mio. €:
- Sofortiger Wechsel zur monatlichen Erklärung
- Pflicht, ab dem ersten betroffenen Monat alle seit Beginn des Quartals durchgeführten Umsätze zu erklären
Warum steht diese Reform im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung?
Die Abschaffung des vereinfachten Systems ist Teil einer umfassenderen Transformation:
- Generalisierung der elektronischen Rechnungsstellung
- Automatische Übermittlung von Transaktionsdaten (e-reporting)
- Nahezu Echtzeit-Überwachung der Umsatzsteuer durch die Verwaltung
Welche Konsequenzen hat das für Unternehmen?
Diese Reform bringt mehrere wichtige Änderungen mit sich:
- Häufigere Abgabepflichten
- Anpassung der Buchhaltungsprozesse
- Aktualisierung der Informationssysteme
- Vorbereitung auf den Übergang zum normalen System
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Noémie Almot
Community Managerin & Redakteurin
Noémie ist spezialisierte Redakteurin bei ASD Group. Sie erstellt und betreut Blogartikel sowie News auf unseren Websites, mit Schwerpunkt auf Mehrwertsteuer, internationalen Steuern, Zollvorgängen, Arbeitsrecht und internationalem Handel. Mit ihrem klaren und lehrreichen Schreibstil macht sie komplexe und technische Themen für Unternehmen leicht verständlich und relevant.



