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ASD GROUP > PERSONALWESEN > VERWALTUNG DES EINKOMMENSTEUERABZUGS

Verwaltung des Einkommensteuerabzugs an der Quelle : Ernennen Sie Ihren akkreditierten Fiskalvertreter

WAS ASD GROUP FÜR SIE TUN KANN

Als von der französischen Behörde beglaubigter Sozialrepräsentant und Steuervertreter kann ASD Group alle Formalitäten bezüglich der Quellensteuer übernehmen.

Denken Sie daran, die Quellensteuer vorauszusehen, und kontaktieren Sie unverzüglich unsere Experten, um Ihre Bedürfnisse und Verpflichtungen zu definieren.

Einführung der Quellensteuer in Frankreich

Ab 1. Januar 2019 tritt in Frankreich die Quellensteuer in Kraft.
Die Einkommensteuer der Angestellten mit steuerrechtlichem Wohnsitz in Frankreich wird nach Abzug der Sozialbeiträge durch den Arbeitgeber direkt vom Lohn abgezogen. Die erhobene Steuer wird dann vom Arbeitgeber an das französische Finanzamt zurückgezahlt.

Der Arbeitgeber wird dann als „Einnehmer“ der Einkommensteuer klassifiziert.

AUSWEITUNG DER ROLLE DES SOZIALREPRÄSENTANTEN

Durch diese neue Norm erhält ASD Group auch die Rolle eines Sozialrepräsentanten.

Als Bestandteil dieser Rolle besteht die Aufgabe von ASD Group darin, Unternehmen zu vertreten, welche in Frankreich keinen permanenten Unternehmenssitz haben. Demzufolge ist ASD Group ab 1. Januar 2019 für alle französischen sozialen Verpflichtungen verantwortlich, einschließlich der Steuerpflicht.

In Übereinstimmung mit dieser Steuerpflicht müssen die vertretenen Unternehmen einen in Frankreich ansässigen und von den französischen Behörden beglaubigten Steuervertreter ernennen.

Dennoch sind folgende Unternehmen davon befreit, einen Steuervertreter zu ernennen, und zwar Unternehmen, die in folgenden Staaten ansässig sind:

Selbst wenn diese Unternehmen keinen Steuervertreter ernennen müssen, wird ihnen empfohlen, in Frankreich einen Steuerbeauftragten zu ernennen.

DAS WICHTIGSTE

01

Die Quellensteuer tritt am 1. Januar 2019 für alle in Frankreich arbeitenden Angestellten in Kraft, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber in Frankreich ansässig ist oder nicht.

02

Ein ausländisches Unternehmen muss für die Quellensteuer einen Sozialrepräsentanten ernennen.

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