Innerhalb der Europäischen Union müssen Waren aus einem Nicht-EU-Land Zollformalitäten durchlaufen, bevor sie in das europäische Hoheitsgebiet eingeführt werden dürfen.
Mit einer Einrichtung zur vorübergehenden Lagerung können importierte Waren bis zu ihrer Zollabfertigung vorübergehend in einem Lagerhaus aufbewahrt werden. Diese Einrichtung garantiert, dass die Waren für einen Zeitraum von 90 Tagen sicher und unter Zollkontrolle bleiben.
Die Waren können dann bei Bedarf inspiziert, beprobt oder analysiert werden, insbesondere wenn Dokumente fehlen oder zusätzliche Inspektionen erforderlich sind. Nach Abschluss der Zollformalitäten dürfen die Waren das Einrichtung zur vorübergehenden Lagerung verlassen und können an ihren Endempfänger ausgeliefert werden. Außerdem können die Waren vor der Erfüllung der Zollformalitäten entladen werden, wodurch die Transportkosten gesenkt werden.
Es ist zu beachten, dass das IST am Sitz des Importeurs oder Exporteurs unter der Aufsicht eines registrierten Zollvertreters eingerichtet werden kann. Es gibt also keine weitere Formalität für den Nutzer, als einen Referenten zu benennen, der die Verbindung zwischen dem registrierten Zollvertreters und der Zollbehörde herstellt.
Wenn Sie mehr erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Quelle : Douane française (auf Französisch)