Veröffentlicht im JOUE L330 vom 27/12/2018 und in Kraft getreten am 01/02/2019, das begünstigt das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Japan und der EU sowohl japanische Exporteur als auch Importeur in der europäischen Union von Zollsenkungen von 15% auf 0%.
Dank des zwischen Japan und der Europäischen Union unterzeichneten Abkommens erhalten Sie ermäßigten oder Nullzollgebühren
Dieses Abkommen harmonisiert gegenseitig bestimmte Zollnormen zwischen den beiden Parteien und beseitigt 97% der Zölle für Ausfuhren nach Japan.
- 90% der Produkte haben bereits einen ermäßigten oder Nullsatz.
- Bei 7% der Produkte werden die Zollgebühren über einen Zeitraum von 7 Jahren allmählich sinken.
- 3% der Produkte sind vom Abkommen nicht mehr betroffen.
Die Vorteile sind nicht systematisch
Um die Vorteile von Rechten abzüglich oder null nutzen zu können, ist eine vorbereitende Akte erforderlich für:
- Verwalten des Status von Importeuren und Exporteuren;
- Festlegung der Klassifizierung relationaler Produkte zwischen der EU und Japan;
- Identifizierung des bevorzugten Ursprungs der Waren;
- Leistungsansprüche messen.
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Diese Zollvereinbarungen sind kompliziert und die Themen sind wichtig. Von diesen Vorteilen bei der Senkung der Zollsätze profitieren Wettbewerbsfähigkeit, Marktanteilsgewinne und neue Chancen für deutsche und europäische Unternehmen auf dem japanischen Markt.
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Spezifische Informationen
Im Hinblick auf den internationalen Handel sind die Wirtschaftsabkommen bilateral, was bedeutet, dass das Abkommen Kanada – EU nicht dieselben Regeln oder Verpflichtungen wie das Abkommen Japan – EU enthält.
Jeder Fall muss sorgfältig analysiert werden, da sonst die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen unangenehm sind; insbesondere in den neuen Wirtschaftsabkommen.
Es ist immer zu beachten, dass die Vorschriften nicht am Tag der Zollabfertigung, sondern 3 Jahre nach Jahr N erfolgen.
Die Pluspunkte von ASD
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