Unternehmen mit Sitz in der EU sind nach wie vor von der Pflicht zur Bestellung eines Fiskalvertreters befreit.
Jedoch können Unternehmen, die in der EU ansässig sind und sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat zur Umsatzsteuer anmelden müssen, trotzdem einen Fiskalbevollmächtigter bestellen, der in ihrem Auftrag alle Umsatzsteuerpflichten in diesem Mitgliedstaat erfüllt: Erhalt einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Einreichung von Umsatzsteuererklärungen, Einreichung von Erstattungsanträgen usw.
Fehler können erhebliche finanzielle Konsequenzen haben: Steuerprüfungen, Verlust des Rechts auf Erstattung der Mehrwertsteuer, Infragestellung von Ermäßigungen, zusätzliche Gebühren, Strafen, Zinsen für verspätete Zahlungen usw.
In diesem sehr spezifischen Bereich der innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuer ist die Wahl des Fiskalbevollmächtigter wichtig.
Wenn Sie sich für ASD Group entscheiden, steht Ihnen ein Team von auf die innergemeinschaftliche Umsatzsteuer spezialisierten Steuerexperten zur Seite, die Sie täglich unterstützen und Ihnen helfen, Ihre Geschäftstätigkeit abzusichern.
Wer sich für die ASD Group entscheidet, bekommt zudem einen Ansprechpartner, dem die europäischen Steuerbehörden seit mehr als 20 Jahren vertrauen.
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Die steuerlichen Transformationen und Digitalisierungen sind weit verbreitet.
Um bei diesen Fragen der digitalen Besteuerung an vorderster Front zu stehen, investiert ASD Group in die Entwicklung von Online-Service-Plattformen, die die Verwaltung von Verpflichtungen und den Austausch zwischen Steuerzahlern und Steuerbehörde erleichtern.