Wenn kein Fiskalvertreter bestellt wird, wird dies von den österreichischen Steuerbehörden sehr streng sanktioniert und verhindert jegliche Rückerstattung der Umsatzsteuer.
Des Weiteren gilt es zu beachten, dass die europäischen Partner (Lieferanten, Dienstleister, Kunden, Marketplaces usw.) es systematisch ablehnen, Geschäfte mit ausländischen Unternehmen zu tätigen, die ihrer Verpflichtung zur Bestellung eines Fiskalvertreters nicht nachgekommen sind, da dies ein erhebliches Risiko für sie darstellt.