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Sondersteuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen in Spanien: Vertrauen Sie die Verwaltung und Abwicklung Experten an!

IHR UNTERNEHMEN FÜHRT GESCHÄFTSAKTIVITÄTEN IN SPANIEN DURCH UND SIE MÖCHTEN IHRE KOSTEN KONTROLLIEREN? WIR HELFEN IHNEN, KONFORM ZU BLEIBEN UND IHR UNTERNEHMEN ZU VERWALTEN.

Detailliertes Inhaltsverzeichnis

Was ist die Sondersteuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen in Spanien?

Am 1. Januar 2023 ist in Spanien eine neue Steuer auf nicht recycelbare Kunststoffverpackungen in Kraft getreten.

Das neue Gesetz 7/2022 vom 8. April 2022 über Abfälle und kontaminierte Böden zielt darauf ab, die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft zu etablieren sowie zum Kampf gegen den Klimawandel und zum Schutz der Meeresumwelt beizutragen.

Diese neue spanische Steuer auf Kunststoffe ist eine einmalige und indirekte Steuer, deren Entstehungstatbestand die Einfuhr, die Herstellung und der innergemeinschaftliche Erwerb von nicht recycelbaren und nicht wiederverwendbaren Kunststoffbehältern ist.

Wer ist steuerpflichtig für die Plastiksteuer in Spanien?

Wenn Sie herstellen, innergemeinschaftliche Erwerbe tätigen oder nicht recycelbare Kunststoffverpackungen nach Spanien importieren, betrifft Sie diese neue Steuer!

Unternehmen, die innergemeinschaftliche Erwerbe und/oder Importe nach Spanien von nicht recycelbaren Kunststoffverpackungen oder von Waren, die mit nicht recycelbaren Kunststoffverpackungen verpackt sind, tätigen, können der Sondersteuer auf nicht recycelbare Kunststoffverpackungen unterliegen.

Welche Produkte sind betroffen?

Welche Pflichten bestehen?

Steuerpflichtige, die nicht in Spanien ansässig sind, müssen einen Vertreter benennen. Sie müssen sich bei der spanischen Steuerverwaltung registrieren hinsichtlich ihrer Pflichten in Bezug auf diese Steuer, vor der ersten steuerbaren Transaktion.

Pflicht zur Führung eines Buchführungsregisters in einem von der Verwaltung festgelegten Format. Die Verwaltung erfolgt online auf der Website der Verwaltung.

Was ist die Steuerbemessungsgrundlage und der Steuersatz?

Die Steuerbemessungsgrundlage besteht aus der Menge des nicht recycelten Kunststoffs, ausgedrückt in Kilogramm. Der Steuersatz beträgt 0,45 Euro pro Kilogramm.

Bedeutende Beispiele

Nicht wiederverwendbare Plastikflaschen auf einer Palette

Ein Unternehmen verfügt über 62 kg nicht wiederverwendbare Verpackungen (rein).

Steuerbare Menge: 62 kg
Zu zahlender Beitrag: 62 kg x 0,45 € = 27,9

Folierte Kartons auf einer Palette

Ein Unternehmen besitzt 125 kg halbfertige Produkte (80 % recycelt und 20 % nicht recycelt).

Steuerbare Menge: 20 % des Gesamten (125 kg)
Zu zahlender Beitrag: 20 % x 0,45 € = 0,09 €/kg = 11,25

Welche Produkte sind steuerbefreit?

In bestimmten Fällen und unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, eine Rückerstattung der Steuer bei der spanischen Verwaltung zu beantragen, insbesondere für Produkte, die steuerbefreit sind, wie zum Beispiel:

Sanitärprodukte

Produkte, die für Verpackungen von Arzneimitteln oder sanitären Produkten bestimmt sind

Exportierte Produkte

Produkte, die nach Spanien importiert und anschließend außerhalb des spanischen Hoheitsgebiets wieder versandt wurden

Wiederverwendbare Produkte

Produkte, die entworfen, gestaltet und vermarktet wurden, um befüllt oder wiederverwendet zu werden

Welche Sanktionen drohen bei Verletzung dieser Pflichten?

Die von der spanischen Gesetzgebung vorgesehenen Sanktionen gelten bei fehlender Registrierung und bei Nichtbenennung eines Vertreters in Spanien:

  • Zwischen 50 % und 150 % des Betrags der nicht gezahlten Steuerzahlungen, erhöht um 25 % bei wiederholten Steuervergehen mit einem Mindestbetrag von 1.000 Euro.
  • Eine Pauschale von 75 Euro wird für jede Rechnung oder jedes Zertifikat verhängt, das mit falscher Angabe der obligatorischen Daten bei Verkäufen oder Lieferungen von steuerpflichtigen Produkten im territorialen Geltungsbereich der Steuer ausgestellt wird.
  • Bei Fehlen eines Buchführungsregisters eine Geldbuße von 1 % des INCN (Importe neto de la cifra de negocios – Netto-Umsatz) des Geschäftsjahres, auf das sich der Verstoß bezieht, mit einem Minimum von 600 Euro.

Ihre Problemstellungen und unsere Lösungen

Ihre Problemstellungen

Unsere Lösungen

Was kann ASD Group für Sie tun?

01
Benennung eines Vertreters

Für Unternehmen, die nicht in Spanien ansässig sind, übernehmen wir die Eintragung ins territoriale Register der Sondersteuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffbehälter, bevor Ihre Tätigkeit beginnt.

02
Zusammenstellung der Unterlagen

Komplette Übernahme der Unterlagen, um die Erklärung der Steuer auf nicht recycelbare Kunststoffverpackungen vorzubereiten.

03
Registrierungsformalitäten

Einreichung der monatlichen oder vierteljährlichen Erklärungen und Abwicklung der Steuer bei der spanischen Steuerverwaltung.

04
Unterstützung

Unterstützung und Nachverfolgung der Erklärungen.

Warum ASD Group beauftragen?

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Präsenz in Spanien

Unsere Agentur in Spanien besteht seit 2004 und ist seit über 20 Jahren vertrauenswürdiger Ansprechpartner der spanischen Steuerverwaltung.

Team von Experten

Ein Team von Steuerexperten mit Sitz in Spanien steht Ihnen zur Verfügung.

Werkzeuge

Spezifische intern entwickelte IT-Tools, die die Kontrolle und elektronische Verwaltung von Daten, Erinnerungen an Fristen usw. ermöglichen.

Garantie

Eine Garantie für die Qualität der Arbeit und die Sicherheit Ihrer Erklärungen.

Ruhe

Gehen Sie keine Risiken ein, vertrauen Sie Ihre spanische Steuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen unseren Experten an und konzentrieren Sie sich auf Ihre Tätigkeit!

Die wichtigsten Punkte

Häufige Fragen zur Steuer

Hier sind die Antworten auf einige der häufigsten Fragen zur neuen spanischen Steuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen.
Zögern Sie nicht, unsere Experten zu kontaktieren, wenn Sie weitere Fragen haben!

Wenn Sie ein Steuerpflichtiger sind, der nicht auf spanischem Hoheitsgebiet ansässig ist, sind Sie verpflichtet, einen Vertreter bei der Steuerverwaltung hinsichtlich Ihrer Pflichten für diese Steuer zu benennen. Diese Benennung muss vor der Durchführung der ersten steuerbaren Operation erfolgen.

Wenn Sie Hersteller von Produkten sind, die in den Anwendungsbereich der Steuer fallen, müssen Sie eine Buchführung der hergestellten Produkte führen.

Wenn Sie innergemeinschaftlicher Erwerber von Produkten sind, die in den Anwendungsbereich fallen, müssen Sie ein Bestandsregister führen

Bei der Herstellung oder den innergemeinschaftlichen Erwerben steuerpflichtiger Produkte sind die Steuerpflichtigen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, die die geschuldeten Quoten enthält, und die Steuer zu zahlen.

Die Erklärungszeiträume können monatlich oder vierteljährlich sein, je nach Erklärungszeitraum der Umsatzsteuer.

Eine Kunststoffverpackung gilt als wiederverwendbar, wenn sie entworfen, hergestellt und verkauft wurde, um mehrere unterschiedliche Kreisläufe zu durchlaufen oder befüllt oder wiederverwendet zu werden mit demselben Zweck, für den sie entworfen oder hergestellt wurde.

Ja, es ist notwendig, ihren Betrag und ihre Berechnungsgrundlage auf den Rechnungen anzugeben.

Nein, die Steuer gilt sowohl für leere Verpackungen als auch für Verpackungen, die zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Verteilung oder zur Präsentation von Waren dienen.

Ja, gemäß Artikel 78 Dos. 4° des Gesetzes 37/1992 vom 28. Dezember 1992 über die Mehrwertsteuer sind in den Begriff der Gegenleistung eingeschlossen und gehören daher zur steuerbaren Bemessungsgrundlage:
„Die Steuern und Abgaben aller Art, die auf denselben steuerbaren Vorgängen erhoben werden, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer selbst.
Alle Sondersteuern, die im Zusammenhang mit den Gegenständen der steuerbaren Vorgänge erhoben werden, sind eingeschlossen, mit Ausnahme der Sondersteuer auf bestimmte Transportmittel“.

Die ergänzenden Dienstleistungen von ASD Group

Wir stellen Ihnen unsere Expertise auch für die folgenden Leistungen zur Verfügung:

01

Eine vollständige Übernahme der Formalitäten für Ihre Umsatzsteuerrückerstattung in der EU und in der Schweiz.

02

Eine Übernahme Ihrer Erklärungen im Zusammenhang mit Ihren innergemeinschaftlichen Lieferungen / Erwerben.

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