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Brexit: Welche Regeln gelten für die Einfuhr oder Ausfuhr lebender Tiere ins Vereinigte Königreich?

Lesezeit: 6 minuten

Seit dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Erfahren Sie die neuen Regeln für die Einfuhr oder die Ausfuhr lebender Tiere ins Vereinigte Königreich.

Seit dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Daher wird es von nun an als Drittland betrachtet. Die für die Mitgliedsstaaten der EU geltenden Regeln sind auf seinem Staatsgebiet nicht länger gültig.

Am 30. Dezember 2020 unterzeichneten das Vereinigte Königreich und die Europäische Union jedoch ein Handels- und Kooperationsabkommen. Dieses Abkommen legt seit dem 1. Januar 2021 die geltenden Regeln für den Handelsaustausch fest.

Trotz Abschluss dieses Abkommens hat der Brexit zu zahlreichen Verpflichtungen in Bezug auf die Wareneinfuhr und -ausfuhr geführt, insbesondere zu neuen Formalitäten beim Transport von lebenden Tieren.

Als eingetragener Zollvertreter begleitet Sie die ASD Group bei der Erfüllung dieser Formalitäten, übernimmt für Sie die notwendigen Zollverfahren und stellt sicher, dass die von den britischen Zollbehörden vorgeschriebenen Regeln eingehalten werden.

Um die Einfuhr und/oder die Ausfuhr Ihrer lebenden Tiere zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union bestmöglich zu planen, finden Sie hier die neuen Zollformalitäten.

Zollformalitäten in Bezug auf die Einfuhr/Ausfuhr von lebenden Tieren

Seit dem 1. Januar 2021 gelten für den Transport von lebenden Tieren zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union neue Regeln.

Entsprechend haben sich mit dem Brexit die zollrechtlichen Pflichten bei der Einfuhr und Ausfuhr von lebenden Tieren verschärft. Nun unterliegt jeder Transport von lebenden Tieren besonderen Zollformalitäten.

So ist Ihr Unternehmen sowie das Einfuhrunternehmen bei jeder Einfuhr oder Ausfuhr zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union dazu verpflichtet, sich bei den zuständigen Veterinär- und Pflanzenschutzbehörden zu registrieren.

Außerdem müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Eine Voranmeldung über das Tool TRACES-NT.
  • Erhalt eines Gesundheitszertifikats je nach Kategorie der transportierten Tiere.
  • Vorlegung einer Sicherheitserklärung.

Außerdem sind je nach eingeführten lebenden Tieren unterschiedliche Grenzstellen zuständig. Es wird empfohlen, sich vor dem Transport über die für die Einfuhr zuständige Grenzkontrollstelle zu informieren.

Bitte beachten: Die Vereinbarung eines Termins für die veterinär- und pflanzenschutzrechtliche Kontrolle ist unerlässlich. Diese Kontrolle wird an einem Teil der Ware durchgeführt.

Welche Formalitäten gelten für die Einfuhr/Ausfuhr von Equiden?

Einfuhr von Equiden aus dem Vereinigten Königreich

Brexit: Einfuhr und Ausfuhr von Equiden
Brexit: Einfuhr und Ausfuhr von Equiden

Seit dem 1. Januar 2021 ist es für die Einfuhr von Equiden (Pferde, Ponys usw.) aus dem Vereinigten Königreich erforderlich, die Grenzkontrollstelle, die über die nötige Einrichtung für die Aufnahme dieser Tierart verfügt, in Erfahrung zu bringen.

Außerdem müssen für die Einfuhr in die Europäische Union die folgenden Bedingungen erfüllt werden:

  • Für registrierte Pferde und Ponys:
    • Bereithaltung eines Passes.
  • Für nicht registrierte Equiden:
    • Bereithaltung eines Passes.

Außerdem ist 7 bis 10 Tage vor dem Transport eine Voranmeldung zur Einfuhr über die Plattform TRACES-NT erforderlich, um eine Veterinärbescheinigung vom Typ A (GGED-A) zu erhalten.

Zusätzlich wird bei der Einfuhr oder der Ausfuhr von Equiden grundsätzlich eine tierärztliche Kontrolle durch die zuständigen Behörden durchgeführt, weshalb die Vereinbarung eines Termins über die Seite der französischen Regionaldirektion für Ernährung, Landwirtschaft und Forst (DRAAF) erforderlich ist.

Die unter anderem durch die Veterinärbehörden erhobenen gesundheitlichen Anforderungen an der Grenze variieren je nach Status des Equiden (registriert oder nicht, Alter) und nach zugrunde liegender Art der Verbringung (vorübergehende oder dauerhafte Einfuhr, Wiedereinfuhr nach vorübergehender Ausfuhr usw.).

Seit dem 1. Januar 2021 müssen Equiden, die aus dem Vereinigten Königreich nach Frankreich verbracht werden, über eine Grenzkontrollstelle eingeführt werden, die für die Kontrolle von Pferden oder Ponys vorgesehen ist.

ASD Group ist sowohl am Hafen von Calais als auch am Eurotunnel vertreten, um Sie bei den Zollformalitäten und den veterinärmedizinischen Kontrollen der SIVEP zu unterstützen. Für das Wohl Ihrer Tiere, ist alles schon vor Ihrer Ankunft vorbereitet, damit diese so wenig Zeit wie möglich im Transit verbringen.

Bitte beachten: Wenn die Equiden mit Stroh oder Heu reisen, muss der Importeur eine Rechnung vorweisen, die bezeugt, dass es aus dem Vereinigten Königreich stammt.

Ausfuhr von Equiden in das Vereinigte Königreich

Ausfuhr von mehr als 90 Tagen

Seit dem 1. Januar 2021 bestehen seitens der britischen Gesundheitsbehörden für die Einfuhr von Equiden aus der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich sanitäre und phytosanitäre Verpflichtungen.

So müssen europäische Exporteure die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Das Tier muss identifiziert sein (elektronischer Chip).
  • Besitz eines von der Europäischen Union anerkannten Passes.
  • Durchführung der Voranmeldung.
  • Besitz eines von einem Amtstierarzt unterschriebenen Gesundheitszertifikats.

Für nicht registrierte Equiden ist ebenfalls erforderlich:

  • Erbringung von negativen Blutuntersuchungsergebnissen für:
    • Infektiöse Anämie der Einhufer (innerhalb von 30 Tagen vor der Reise durchgeführter Test).
  • Durchführung einer Isolation über eine Dauer von 40 Tagen vor der Reise im Herkunftsland oder einem Land mit ähnlichem Gesundheitsstatus und Trennung über eine Dauer von 30 Tagen vor der Reise von anderen Equiden, die nicht über einen gleichwertigen Gesundheitszustand verfügen.

Bitte beachten: Die Blutuntersuchungen und der Isolationszeitraum sind nicht erforderlich für Equiden, die in einem von der EU anerkannten Zuchtbuch eingetragen sind.

Seit dem 1. Januar 2021 können Equiden aus der Europäischen Union nur über die von den britischen Behörden festgelegten Grenzübergange ins Vereinigte Königreich eingeführt werden.

Entdecken Sie unsere Dienstleistungen: Brexit: Die ASD Group unterstützt Sie bei der Ein- und Ausfuhr von Equiden ins und aus dem Vereinigten Königreich

Vorübergehende Zulassung

Für Equiden mit einem Aufenthalt von weniger als 90 Tagen wurden spezielle Bestimmungen eingeführt: Im Rahmen einer vorübergehenden Zulassung können Importsteuern und – abgaben ausgesetzt werden. Anfallende Gebühren werden dennoch erhoben.

Die Bestimmung gilt nur für die Einfuhr von Equiden zu folgenden Zwecken:

  • Pferdesportliche Wettbewerbe.
  • Pferdemessen.
  • Pferderennen.
  • Ausbildung von Pferden.
  • Pferdereproduktion.
Brexit: Vorübergehende Zulassung für pferdesportliche Wettbewerbe oder Pferderennen

Beim Transport muss ein Carnet ATA (Temporary Admission/vorübergehende Einführung) und ein Gesundheitszertifikat für die Equiden vorliegen.

Welche Formalitäten gelten für die Einfuhr/Ausfuhr von Haustieren?

Haustiere gehören den folgenden Arten an:

  • Fleischfressende Haustiere (Hunde, Katzen, Frettchen).
  • Reptilien (zum Beispiel Schlangen).
  • Amphibien (Frösche, Kröten und andere Amphibien).
  • Wirbellose (mit Ausnahme von Bienen und Krustentieren).
  • Nagetiere und Hauskaninchen.
  • Zierfische.
  • Alle Vogelarten (außer Geflügel).
Brexit: Einfuhr und Ausfuhr von Haustieren

Bitte beachten: Nicht alle Grenzübergänge sind zur Kontrolle von Haustieren berechtigt. Deshalb ist es unerlässlich, sich vor der Abreise über die Einreisestelle zu informieren.

Nicht fleischfressende Haustiere

Zur Einfuhr oder Ausfuhr eines Haustiers muss der Besitzer die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Die Verbringung darf nicht zu gewerblichen Zwecken stattfinden.
  • Der Transport ist auf höchstens 5 Tiere begrenzt. Nur fleischfressende Haustiere können eine Sondergenehmigung erhalten.
  • Besitz aller erforderlichen Gesundheitsdokumente (Gesundheitszertifikat, Impfnachweis usw.) Diese sind von der Kategorie des Tieres abhängig.

Fleischfressende Haustiere (Hunde, Katzen, Frettchen)

Ausfuhr in das Vereinigte Königreich

Jede Person, die sich in Begleitung von fleischfressenden Haustieren aus der Europäischen Union ins Vereinigte Königreich begibt, muss sich an die folgenden Regeln halten:

  • Für eine gewerbliche Verbringung:
    • Beantragung einer Voranmeldung.
  • Für eine nicht gewerbliche Verbringung:
    • Das Tier muss identifiziert sein.

Wenn die dargelegten Zollvorschriften nicht erfüllt werden, kann das Tier auf Kosten des Besitzers einer Quarantäne von höchstens 4 Monaten unterzogen werden.

Die Einfuhr von fleischfressenden Haustieren ins Vereinigte Königreich ist hingegen auf höchstens 5 begrenzt. Bei der Teilnahme an einem Wettbewerb, einer Ausstellung oder auch einer tiersportlichen Veranstaltung kann jedoch eine Sondergenehmigung erteilt werden. In diesem Fall ist ein schriftlicher Nachweis über die Einschreibung der Tiere bei einer Veranstaltung erforderlich.

Einfuhr aus dem Vereinigten Königreich

Jede Person, die sich in Begleitung von fleischfressenden Haustieren aus dem Vereinigten Königreich in die Europäische Union begibt, muss sich an die folgenden Regeln halten:

  • Das Tier muss mithilfe eines unter der Haut implantierten elektronischen Mikrochips oder einer lesbaren vor dem 3. Juli 2011 durchgeführten Tätowierung identifiziert sein.
  • Das Tier muss gegen Tollwut geimpft sein.
  • Das Tier muss über ein Gesundheitszertifikat verfügen.
  • Vereinbarung eines Termins mit den Kontrollbehörden vor der Abreise.

Besonderer Fall: die Landbridge

Die Landbrücke betrifft den Straßentransitverkehr zwischen Irland und der Europäischen Union über das Vereinigte Königreich. Obwohl es sich dabei um innergemeinschaftlichen Handel (Intra-EU) handelt, werden die Waren über ein Drittland befördert. Deshalb müssen sanitäre und phytosanitäre Kontrollen des Landes eingehalten werden.

Für Ausfuhren nach Irland müssen mehrere Schritte (auf Englisch) eingehalten werden, insbesondere das behördliche Anmeldeverfahren über TRACES-NT.

Bitte beachten: Die Fahrzeuge dürfen nur Tiere transportieren, die in der EU im freien Verkehr sind. Wenn die Ladung Tiere aus Großbritannien enthält, wird sie einem Einfuhrverfahren und nicht einem Transitverfahren unterzogen.

Bezüglich des Transports von lebenden Tieren von Irland in einen der siebenundzwanzig Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind gewisse Formalitäten einzuhalten, darunter Kontrollen an der englischen Grenze.

So muss der Betreiber die Gesamtheit aller erforderlichen behördlichen Formalitäten (Durchführung einer Voranmeldung, Besitz eines Gesundheitszertifikats usw.) vor Abreise der Tiere durchführen.

Als Spezialist für Zolltransaktionen und Zollabfertigung steht Ihnen die ASD Group zur Seite und kümmert sich um Ihre Einfuhren und Ausfuhren.

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