Die Finanzminister der EU (im ECOFIN-Rat versammelt) haben beschlossen, die Zusammenarbeit zwischen mehreren europäischen Institutionen zur Bekämpfung von Betrug1 zu verstärken:

  • die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO)2, die schwere Finanzbetrugsfälle untersucht und verfolgt;
  • das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)3, das Betrugsfälle zum Nachteil des EU-Haushalts aufdeckt;
  • und Eurofisc4, das europäische Netzwerk zum Informationsaustausch über Mehrwertsteuerbetrug.

Wichtigste beteiligte Behörden und Entwicklungen des Systems

InstitutionAktuelle RolleÄnderungen durch die ReformHauptauswirkung
Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO)Verfolgt schwere Betrugsfälle zum Nachteil der finanziellen Interessen der EUDirekter und gezielter Zugang zu Mehrwertsteuerdaten der Mitgliedstaaten im Rahmen von ErmittlungenSchnellere Aufdeckung und Verfolgung komplexer grenzüberschreitender Betrugsfälle
Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)Administrative Untersuchungen zu Betrug am EU-HaushaltErweiterter Zugang zu Mehrwertsteuerdaten und verstärkte Zusammenarbeit mit den MitgliedstaatenBessere Koordination von Ermittlungen zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug
EurofiscNetzwerk zum Informationsaustausch zwischen SteuerverwaltungenVerpflichtung zur schnellen Übermittlung von Analysen an EPPO und OLAF bei VerdachtVerkürzung der Frist zur Aufdeckung von Mehrwertsteuerbetrug
Mitgliedstaaten der EUErhebung und Verwaltung nationaler MehrwertsteuerdatenErweiterter und strukturierter Datenaustausch mit europäischen BehördenVerbesserte Erkennung komplexer Betrugsmuster
Europäische KommissionRegulierung des MehrwertsteuerrechtsrahmensAnnahme technischer Durchführungsakte zum DatenaustauschHarmonisierung von Kontrollpraktiken und -instrumenten

Was sich ändern wird

Diese Behörden werden künftig einen schnelleren und direkteren Zugang zu bestimmten von den Mitgliedstaaten gehaltenen Mehrwertsteuerdaten haben, zum Beispiel:

  • die Umsatzsteuernummern;
  • der Handel zwischen europäischen Unternehmen;
  • bestimmte Zoll- und Zahlungsdaten.

Ziel ist es, komplexe Betrugsstrukturen schneller zu erkennen, insbesondere sogenannte „Umsatzsteuer-Karussellbetrügereien, bei denen Unternehmen mehrere Länder nutzen, um die Mehrwertsteuer zu hinterziehen.

Regulierte Kontrollen

Die EU stellt jedoch klar, dass:

  • der Zugang zu Daten streng auf laufende Ermittlungen beschränkt ist;
  • es keine allgemeine Überwachung von Unternehmen geben wird;
  • die europäischen Datenschutzvorschriften eingehalten werden müssen.

Warum dies für Unternehmen wichtig ist

Diese Reform bedeutet, dass:

  • die europäischen Verwaltungen Informationen zwischen Ländern leichter abgleichen können;
  • Unstimmigkeiten in den Mehrwertsteuererklärungen schneller erkannt werden;
  • Kontrollen grenzüberschreitender Transaktionen effizienter und häufiger werden könnten.

Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind, sollten daher ihre Prozesse stärker absichern:

  • ihre innergemeinschaftlichen Umsatzsteuernummern;
  • ihre Umsatzsteuererklärungen;
  • ihre Logistikflüsse und Rechnungen;
  • die Konsistenz zwischen Zoll, Buchhaltung und Umsatzsteuer.

Wie ist der Stand des Gesetzestextes?

Der Entwurf muss noch vom Europäischen Parlament, voraussichtlich im Juli 2026, genehmigt werden, bevor er offiziell in Kraft tritt.

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Quellen:

  1. Europäische Kommission ↩︎
  2. Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) ↩︎
  3. Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) ↩︎
  4. Eurofisc ↩︎

Noémie Almot
Community Managerin & Redakteurin

Noémie ist spezialisierte Redakteurin bei ASD Group. Sie erstellt und betreut Blogartikel sowie News auf unseren Websites, mit Schwerpunkt auf Mehrwertsteuer, internationalen Steuern, Zollvorgängen, Arbeitsrecht und internationalem Handel. Mit ihrem klaren und lehrreichen Schreibstil macht sie komplexe und technische Themen für Unternehmen leicht verständlich und relevant.