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Fiskalvertretung, Verwaltung der Umsatzsteuer und Auflagen im Vereinigten Königreich

Wer sollte einen Fiskalvertreter bestellen?

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Sämtliche Unternehmen müssen – unabhängig davon, ob sie in der Europäischen Union oder außerhalb der Europäischen Union ansässig sind – im Vereinigten Königreich umsatzsteuerlich registriert sein, wenn sie mindestens 1 der folgenden Vorgänge durchführen:

Eine nicht erfolgte Registrierung wird von den britischen Steuerbehörden streng sanktioniert und verhindert eine Rückerstattung der britischen Umsatzsteuer.

Warum sollte man einen Fiskalvertreter einsetzen?

Die Bestellung eines Fiskalvertreters ist im Vereinigten Königreich nicht verpflichtend.

Um im Vereinigten Königreich eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuernummer zu erhalten, müssen bei den britischen Steuerbehörden jedoch vollständige Unterlagen eingereicht werden. Das ausschließlich in britischer Sprache abgewickelte Verfahren kann langwierig und komplex sein. Gleiches gilt für Umsatzsteuererklärungen, die den britischen Regelungen unterliegen und in britischer Sprache abzugeben sind.

Um den Registrierungsprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen und um sicherzustellen, dass die Umsatzsteuererklärungen korrekt ausgefüllt und eingereicht werden, haben alle Unternehmen, ob sie in der EU oder außerhalb der EU ansässig sind, die Möglichkeit, einen Fiskalvertreter im Vereinigten Königreich zu bestellen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Fiskalvertreter keine feste Niederlassung darstellt. Die Fiskalvertretung ist daher eine einfache und kostengünstige Alternative zur Gründung einer physischen Niederlassung durch eine Tochtergesellschaft oder eine Zweigniederlassung.

Eine Fiskalvertretung ermöglicht ausländischen Unternehmen den Eintritt in den britischen Markt, ohne die Kosten und Beschränkungen einer physischen Niederlassung, die insbesondere die Schaffung einer eigenen Struktur im Vereinigten Königreich, eine separate Buchführung und die Besteuerung der Gewinne im Vereinigten Königreich erfordern würde.

Durch den Fiskalvertreter, der sich um alle umsatzsteuerlichen Verpflichtungen des Unternehmens im Vereinigten Königreich kümmert, kann das Unternehmen vollständig vom Ausland ausgeführt werden.

Mit ASD Group entscheiden Sie sich für die Sicherheit

Die innergemeinschaftliche Umsatzsteuer ist eine komplexe Thematik, die sich permanent weiterentwickelt und ein sehr spezielles Fachwissen erfordert.

Wenn Sie sich für die ASD Gruppe entscheiden, steht Ihnen ein Team von auf die innergemeinschaftliche Umsatzsteuer spezialisierten Steuerexperten zur Seite, die Sie täglich unterstützen und Ihnen helfen, Ihre Geschäftstätigkeit abzusichern.

Sich für die ASD Gruppe zu entscheiden, bedeutet auch die Wahl eines vertrauenswürdigen Ansprechpartners, der seit mehr als 20 Jahren für die britischen Finanzbehörden arbeitet und Garant für Ihre Aktivitäten im Vereinigten Königreich und für Ihre gute Reputation bei den britischen Steuerbehörden ist.

Die ASD Gruppe verfügt zudem über ein Netzwerk von Filialen in 25 Ländern innerhalb und außerhalb Europas.

ASD Group ist auch die Wahl der Innovation

Die steuerlichen Transformationen und Digitalisierungen sind weit verbreitet.

Um bei diesen Fragen der digitalen Besteuerung an vorderster Front zu stehen, investiert ASD Group in die Entwicklung von Online-Service-Plattformen, die die Verwaltung von Verpflichtungen und den Austausch zwischen Steuerzahlern und Steuerbehörde erleichtern.

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