Die Bestellung eines Fiskalvertreters ist im Vereinigten Königreich nicht verpflichtend.
Um im Vereinigten Königreich eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuernummer zu erhalten, müssen bei den britischen Steuerbehörden jedoch vollständige Unterlagen eingereicht werden. Das ausschließlich in britischer Sprache abgewickelte Verfahren kann langwierig und komplex sein. Gleiches gilt für Umsatzsteuererklärungen, die den britischen Regelungen unterliegen und in britischer Sprache abzugeben sind.
Um den Registrierungsprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen und um sicherzustellen, dass die Umsatzsteuererklärungen korrekt ausgefüllt und eingereicht werden, haben alle Unternehmen, ob sie in der EU oder außerhalb der EU ansässig sind, die Möglichkeit, einen Fiskalvertreter im Vereinigten Königreich zu bestellen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Fiskalvertreter keine feste Niederlassung darstellt. Die Fiskalvertretung ist daher eine einfache und kostengünstige Alternative zur Gründung einer physischen Niederlassung durch eine Tochtergesellschaft oder eine Zweigniederlassung.
Eine Fiskalvertretung ermöglicht ausländischen Unternehmen den Eintritt in den britischen Markt, ohne die Kosten und Beschränkungen einer physischen Niederlassung, die insbesondere die Schaffung einer eigenen Struktur im Vereinigten Königreich, eine separate Buchführung und die Besteuerung der Gewinne im Vereinigten Königreich erfordern würde.
Durch den Fiskalvertreter, der sich um alle umsatzsteuerlichen Verpflichtungen des Unternehmens im Vereinigten Königreich kümmert, kann das Unternehmen vollständig vom Ausland ausgeführt werden.