Die französische Steuerverwaltung hat die neue Version des Formulars für die Umsatzsteuererklärung (CA3), Ausgabejahr 2022, sowie die dazugehörigen Erläuterungen veröffentlicht.
Nach der Einführung der automatischen und obligatorischen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft für die Einfuhrumsatzsteuer gibt es neue Erklärungsfelder, und auch die Codierung der Zeilen hat sich geändert.
Tatsächlich werden ab der Erklärung für den Monat Januar 2022 die im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens anfallenden Umsatzsteuerbeträge im Zusammenhang mit im Januar 2022 getätigten Einfuhren nach Frankreich für den genannten Zeitraum automatisch in der Umsatzsteuererklärung angeführt und erscheinen ab dem 14. des Folgemonats der Einfuhr.
Deshalb wurden neue Felder hinzugefügt, die sich auf drei Arten von Einfuhren beziehen:
- Einfuhren:
- Feld A4 für klassische Einfuhren (vorausgefüllt, wie oben angeführt),
- Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr von Mineralölprodukten:
- Feld B1 für steuerpflichtige Mineralölerzeugnisse
- Innergemeinschaftliche Erwerbe
- Feld F1 für von der Umsatzsteuer befreite innergemeinschaftliche Erwerbe
Außerdem haben sich auch die Bezeichnungen einiger Felder geändert:
- Verkauf, Erbringung von Dienstleistungen: Feld „A1“ statt „01“
- Sonstige steuerpflichtige Geschäfte: Feld „A2“ statt „02“
- Kauf innergemeinschaftlicher Dienstleistungen: Feld „A3“ statt „2A“
- Innergemeinschaftliche Erwerbe: Feld „B2“ statt „03“
- Ausfuhren in Nicht-EU-Länder: Feld „E1“ statt „04“
- Sonstige nicht steuerpflichtige Geschäfte: Feld „E2“ statt „05“
- Innergemeinschaftliche Lieferungen: Feld „F2“ statt „06“
Statt dem für die eingehobene Umsatzsteuer vorgesehenen Feld, scheinen jetzt neue Felder auf, damit zwischen den Umsatzsteuersätzen für Mineralölerzeugnisse (P1 und P2) und denen für Einfuhren (I1 bis I6) unterschieden werden kann.
Wenden Sie sich bitte an unsere Experten, die Sie gerne dabei unterstützen, sich auf diese Änderungen vorzubereiten.
Quelle: impots.gouv.fr (auf Französisch)