Das Verfahren zur Mehrwertsteuererstattung in der Schweiz ändert sich. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat ihre Richtlinien aktualisiert, um die von ausländischen Unternehmen vorzulegenden Belege zu präzisieren.
Seit dem 26. Februar 2026 verschärft eine Revision des Abschnitts 1.4 der MWST-Info Nr. 181 die Anforderungen an den Nachweis der Steuerpflichtigen-Eigenschaft.
Was sich konkret ändert
Ab sofort müssen ausländische Unternehmen eine Bescheinigung über ihren Steuerstatus vorlegen, die den gesamten beantragten Erstattungszeitraum abdeckt (vollständiges Kalenderjahr).
Diese Bescheinigung muss zwingend Folgendes enthalten:
- entweder, dass das Unternehmen während des gesamten betreffenden Zeitraums für die Mehrwertsteuer registriert war
- oder das Beginndatum seiner Mehrwertsteuerregistrierung
Zusammenfassende Tabelle der neuen Anforderungen
| Erforderliches Element | Vor der Aktualisierung | Nach der Aktualisierung |
|---|---|---|
| Bescheinigung des Steuerstatus | Erforderlich | Erforderlich |
| Abgedeckter Zeitraum | Nicht präzisiert | Vollständiges Jahr |
| Nachweis der MWST-Registrierung | Wenig detailliert | Obligatorisch (Datum oder Bestätigung) |
Besonderheiten je nach Steuersystem des Landes
Länder mit Mehrwertsteuersystem
Die Bescheinigung muss:
- die Mehrwertsteuerregistrierung während des beantragten Zeitraums bestätigen
- oder das Datum der Mehrwertsteuerpflicht angeben
Länder ohne Mehrwertsteuersystem
Die Bescheinigung muss:
- den Unternehmerstatus für den betreffenden Zeitraum bestätigen
- oder das Beginndatum dieses Status präzisieren
Wichtige Punkte für Unternehmen
Um Ablehnungen oder Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen zu vermeiden, wird empfohlen:
- zu prüfen, ob die Bescheinigung genau den beantragten Zeitraum abdeckt
- sicherzustellen, dass sie von der zuständigen Steuerbehörde ausgestellt wurde
- wenn möglich, die vorgegebenen offiziellen Formulare zu verwenden
Diese Aktualisierung dient dazu, das Verfahren zur Mehrwertsteuererstattung in der Schweiz zu klären und abzusichern. Ausländische Unternehmen müssen von nun an besonders auf die Konformität ihrer Belege achten, da ihr Antrag sonst abgelehnt oder verzögert werden könnte.
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- gate.estv.admin.ch (auf Französisch) ↩︎

Noémie Almot
Community Managerin & Redakteurin
Noémie ist spezialisierte Redakteurin bei ASD Group. Sie erstellt und betreut Blogartikel sowie News auf unseren Websites, mit Schwerpunkt auf Mehrwertsteuer, internationalen Steuern, Zollvorgängen, Arbeitsrecht und internationalem Handel. Mit ihrem klaren und lehrreichen Schreibstil macht sie komplexe und technische Themen für Unternehmen leicht verständlich und relevant.


