Das Verfahren zur Mehrwertsteuererstattung in der Schweiz ändert sich. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat ihre Richtlinien aktualisiert, um die von ausländischen Unternehmen vorzulegenden Belege zu präzisieren.

Seit dem 26. Februar 2026 verschärft eine Revision des Abschnitts 1.4 der MWST-Info Nr. 181 die Anforderungen an den Nachweis der Steuerpflichtigen-Eigenschaft.

Was sich konkret ändert

Ab sofort müssen ausländische Unternehmen eine Bescheinigung über ihren Steuerstatus vorlegen, die den gesamten beantragten Erstattungszeitraum abdeckt (vollständiges Kalenderjahr).

Diese Bescheinigung muss zwingend Folgendes enthalten:

  • entweder, dass das Unternehmen während des gesamten betreffenden Zeitraums für die Mehrwertsteuer registriert war
  • oder das Beginndatum seiner Mehrwertsteuerregistrierung

Zusammenfassende Tabelle der neuen Anforderungen

Erforderliches ElementVor der AktualisierungNach der Aktualisierung
Bescheinigung des SteuerstatusErforderlichErforderlich
Abgedeckter ZeitraumNicht präzisiertVollständiges Jahr
Nachweis der MWST-RegistrierungWenig detailliertObligatorisch (Datum oder Bestätigung)

Besonderheiten je nach Steuersystem des Landes

Länder mit Mehrwertsteuersystem

Die Bescheinigung muss:

  • die Mehrwertsteuerregistrierung während des beantragten Zeitraums bestätigen
  • oder das Datum der Mehrwertsteuerpflicht angeben

Länder ohne Mehrwertsteuersystem

Die Bescheinigung muss:

  • den Unternehmerstatus für den betreffenden Zeitraum bestätigen
  • oder das Beginndatum dieses Status präzisieren

Wichtige Punkte für Unternehmen

Um Ablehnungen oder Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen zu vermeiden, wird empfohlen:

  • zu prüfen, ob die Bescheinigung genau den beantragten Zeitraum abdeckt
  • sicherzustellen, dass sie von der zuständigen Steuerbehörde ausgestellt wurde
  • wenn möglich, die vorgegebenen offiziellen Formulare zu verwenden
⚠️ Achtung
Wenn die oben genannten Bedingungen nicht eingehalten werden, wird die FTA (Swiss Federal Tax Administration) keine Rückerstattung der Schweizer Mehrwertsteuer vornehmen.

Diese Aktualisierung dient dazu, das Verfahren zur Mehrwertsteuererstattung in der Schweiz zu klären und abzusichern. Ausländische Unternehmen müssen von nun an besonders auf die Konformität ihrer Belege achten, da ihr Antrag sonst abgelehnt oder verzögert werden könnte.

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  1. gate.estv.admin.ch (auf Französisch) ↩︎

Noémie Almot
Community Managerin & Redakteurin

Noémie ist spezialisierte Redakteurin bei ASD Group. Sie erstellt und betreut Blogartikel sowie News auf unseren Websites, mit Schwerpunkt auf Mehrwertsteuer, internationalen Steuern, Zollvorgängen, Arbeitsrecht und internationalem Handel. Mit ihrem klaren und lehrreichen Schreibstil macht sie komplexe und technische Themen für Unternehmen leicht verständlich und relevant.