Die Erstattung der Umsatzsteuer im innergemeinschaftlichen Verkehr ermöglicht Unternehmen, die in der Europäischen Union oder außerhalb der EU ansässig sind, die in einem Land gezahlte Umsatzsteuer zurückzuholen, in dem sie nicht registriert sind.
Die Verfahren unterscheiden sich je nachdem, ob das Unternehmen unter die 8. oder die 13. europäische Richtlinie fällt, und die Abzugsbedingungen variieren von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat.
Zwischen der Überprüfung der Rechnungen, der Analyse der abzugsfähigen Ausgaben, der Einhaltung der lokalen Vorschriften und dem Austausch mit ausländischen Steuerverwaltungen kann das Verfahren schnell komplex werden.
Die ASD Group übernimmt sämtliche Ihre Schritte, um die Erstattung Ihrer ausländischen Umsatzsteuer abzusichern und zu beschleunigen.
Die Erstattung der ausländischen Umsatzsteuer ist nur möglich, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Während des Zeitraums, auf den sich der Erstattungsantrag bezieht, hat das Unternehmen keine steuerpflichtigen Umsätze in diesem Staat getätigt (außer Einfuhren), die eine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich machen würden.
Die Umsatzsteuer wurde ordnungsgemäß in Rechnung gestellt vom Lieferanten oder Dienstleister.
Die Umsatzsteuer betrifft Ausgaben für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, die für steuerlich abziehbare Umsätze verwendet werden.
Die Umsatzsteuer betrifft keine Ausgaben, für die der Vorsteuerabzug nach nationalem Recht ausgeschlossen ist.
Die Rückerstattung der in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlten Umsatzsteuer erfolgt nicht automatisch: Es müssen strenge Bedingungen eingehalten werden und die Verfahren unterscheiden sich je nach mehreren Faktoren. Die Regeln variieren insbesondere je nach:Die Regeln variieren insbesondere je nach:
Je nachdem, ob das Unternehmen in der EU oder außerhalb der EU ansässig ist, unterscheidet sich das anwendbare Verfahren (8. oder 13. Richtlinie) und beeinflusst die Art der Antragstellung.
Jeder Mitgliedstaat hat seine eigenen Regeln für die Erstattung, Fristen und Dokumentationspflichten, die strikt einzuhalten sind.
Nur bestimmte betriebliche Ausgaben berechtigen zur Rückerstattung: Anschaffungen von Waren oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Unternehmenstätigkeit, die nach nationalem Recht abzugsfähig sind.
Die Erstattung hängt auch von zwischenstaatlichen Abkommen ab: Einige Länder verlangen besondere Bedingungen oder die Benennung eines Fiskalvertreters.
Manche Unternehmen zahlen in einem anderen EU-Mitgliedstaat Umsatzsteuer, ohne diese direkt abziehen zu können. Die Rückerstattung dieser Umsatzsteuer ermöglicht es, Ihre Kosten zu optimieren und Ihre internationalen Geschäfte abzusichern. Sie sind betroffen, wenn Ihr Unternehmen eine der folgenden Tätigkeiten ausübt:

Wenn Sie Waren in einem EU-Mitgliedstaat für eine vorübergehende Lagerung oder Nutzung kaufen, kann die Umsatzsteuer auf diese Käufe unter bestimmten Bedingungen zurückgeholt werden.

Die für Geschäftsreisen ins Ausland entstandenen Kosten wie Unterkunft, Kraftstoff oder Maut können zu einer Umsatzsteuererstattung berechtigen.

Dienstleistungen von ausländischen Anbietern (Berater, Subunternehmer, Transport usw.) können erstattungsfähige Umsatzsteuerguthaben erzeugen.

Die auf Standmiete, Messeanmeldung oder Veranstaltungsorganisation gezahlte Umsatzsteuer kann zurückgeholt werden, wenn diese Ausgaben betrieblich sind.
Die Rückholung der in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlten Umsatzsteuer umfasst mehrere präzise Schritte. Jeder muss sorgfältig durchgeführt werden, um den Erfolg des Antrags zu gewährleisten und Ablehnungen oder Verzögerungen zu vermeiden. Die ASD Group begleitet Sie in jeder Phase, um Ihre Umsatzsteuerguthaben abzusichern.
Vor jedem Schritt analysieren wir Ihre Transaktionen und identifizieren die erstattungsfähigen Ausgaben, um Ihre Umsatzsteuerguthaben zu maximieren.
Wir kontrollieren sämtliche Rechnungen und erforderlichen Dokumente, um sicherzustellen, dass sie die Pflichtangaben und lokalen Anforderungen erfüllen.
Unsere Experten bereiten den Erstattungsantrag gemäß den Regeln des betroffenen Mitgliedstaats vor und reichen ihn bei der Steuerverwaltung ein.
Die Erstattung hängt auch von zwischenstaatlichen Abkommen ab: Einige Länder verlangen besondere Bedingungen oder die Benennung eines Fiskalvertreters.
Wir begleiten Ihren Vorgang bis zur tatsächlichen Auszahlung der erstatteten Umsatzsteuer und garantieren Ihnen einen vollständigen und sicheren Ablauf.
Die Rückerstattung der Umsatzsteuer in einem anderen Mitgliedstaat mag einfach erscheinen, doch für ein nicht spezialisiertes Unternehmen können zahlreiche Zwänge und Risiken das Verfahren erschweren. Diese Herausforderungen frühzeitig zu erkennen, sichert den Prozess und verhindert finanzielle Verluste.
Jedes EU-Land hat eigene steuerliche Regeln, Fristen und erforderliche Dokumente, was das Verfahren für Nicht-Fachleute schwer verständlich machen kann.
Ein Fehler bei der Einreichung oder ein fehlendes Dokument kann zum Ablehnen des Erstattungsantrags führen und die Rückerstattung der Umsatzsteuer verzögern.
In manchen Ländern wie Frankreich kann nur ein Unternehmen, das durch einen akkreditierten Fiskalvertreter vertreten ist, den Antrag stellen, andernfalls ist eine Erstattung unmöglich.
Sie benötigen eine kontinuierliche Überwachung und Anpassung an die häufigen Änderungen der steuerlichen Vorschriften.
Sie müssen regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und die entsprechenden Zahlungen leisten.
Sie müssen erheblichen Zeit- und Ressourcenaufwand betreiben, um Ihre eigenen Tätigkeiten zu managen und gleichzeitig die Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten aus der Ferne zu delegieren.
Rechnungen müssen genaue Angaben enthalten, um akzeptiert zu werden; ein Fehler kann die Erstattung blockieren oder zu einer Ablehnung führen.
Der Austausch mit ausländischen Steuerverwaltungen erfordert Zeit, Reaktionsfähigkeit und genaue Kenntnis der Verfahren.
Schlechte Verwaltung oder fehlerhafte Einreichung kann zum Verlust der erstattungsfähigen Umsatzsteuer und in manchen Fällen zu Strafen führen.
Die ASD Group vereinfacht Ihre administrativen und regulatorischen Abläufe, indem sie Ihnen ein qualifiziertes Team von Umsatzsteuerexperten zur Verfügung stellt. Dank ihrer tiefgehenden Kenntnis der lokalen und internationalen Vorschriften begleiten sie Sie bei jedem Schritt, sodass Sie Zeit sparen, teure Fehler vermeiden und sich auf die Weiterentwicklung Ihres Geschäfts konzentrieren können.

Wir sammeln alle erforderlichen Dokumente des Kunden, wie Unternehmensregistrierungsbescheinigungen, Kontaktinformationen und Details zu den Geschäftsvorgängen. Wir holen die notwendigen Genehmigungen ein, um im Namen des Kunden gegenüber den lokalen Steuerbehörden zu handeln.

Wir reichen die erforderlichen Registrierungsformulare bei den Steuerbehörden des jeweiligen Landes ein. Wir stellen sicher, dass der Kunde ordnungsgemäß für die Umsatzsteuer und andere relevante Steuern registriert ist.

Wir analysieren die Geschäftstransaktionen des Kunden, um die spezifischen steuerlichen Pflichten sowie die Rechnungen zu bestimmen. Wir ermitteln die anwendbaren Umsatzsteuersätze und sonstigen steuerlichen Anforderungen je nach Art der gelieferten Waren oder Dienstleistungen.

Wir bereiten die Umsatzsteuer-Erstattungsanträge vor und reichen sie gemäß den lokalen Anforderungen ein.

Als steuerlicher Vertreter begleiten wir Sie bei Prüfungen, indem wir die Unterlagen vorbereiten, die Interaktionen mit den Prüfern steuern und die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen, wodurch wir das Risiko von Strafen minimieren.
Unser Team aus auf innergemeinschaftliche Umsatzsteuer spezialisierten Steuerexperten steht Ihnen zur Verfügung, um fachkundige Beratung und eine individuelle Betreuung zu bieten.
Eine Garantie für die Arbeitsqualität und die Sicherheit Ihrer Abläufe, um Ihre Geschäfte zu schützen und Risiken zu minimieren.
Wir entwickeln eigene spezialisierte Softwarelösungen zur Überwachung von Warenströmen und Schwellenwerten, elektronische Datenverwaltung, Fristen-Erinnerungen usw. Alle sind verfügbar in unserer 100% online Multi-Service-Plattform MyASD.
Unser Know-how macht uns seit über 20 Jahren zu einem vertrauenswürdigen Ansprechpartner der europäischen Steuerverwaltungen, der die Sicherheit Ihrer Tätigkeiten in der EU und Ihren guten Ruf bei den europäischen Finanzbehörden gewährleistet.
Wir beantworten alle Anfragen unserer Kunden innerhalb von 48 Werktstunden, was eine reibungslose und effiziente Kommunikation während des gesamten Prozesses gewährleistet.
Unsere Experten betreiben eine kontinuierliche Überwachung der regulatorischen Entwicklungen, sodass Sie stets informiert bleiben und sich schnell an Änderungen anpassen können.
Jeder Kunde erhält einen persönlichen Kundenbetreuer, der ihn während der gesamten Zusammenarbeit begleitet, um einen individuellen Service und eine vertrauensvolle Beziehung zu gewährleisten.
Erstattung deutsche Umsatzsteuer – 8. Richtlinie
Erstattung österreichische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie
Erstattung belgische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie
Erstattung bulgarische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie
Erstattung zyprische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie
Erstattung kroatische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie
Erstattung dänische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie
Erstattung spanische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie
Erstattung estnische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie
Erstattung finnische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie
Erstattung französische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie
Erstattung griechische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie
Erstattung ungarische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie
Erstattung irische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie
Erstattung italienische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie
Erstattung lettische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie
Erstattung litauische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie
Erstattung luxemburgische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie
Erstattung maltesische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie
Erstattung niederländische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie
Erstattung polnische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie
Erstattung portugiesische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie
Erstattung tschechische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie
Erstattung rumänische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie
Erstattung slowakische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie
Erstattung slowenische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie
Erstattung schwedische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie
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Mein Unternehmen ist dank ASD Group in Bezug auf Umsatzsteuer & Intrastat perfekt konform – das ist genau das, was ich brauche. Mission erfüllt.
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Der Mehrwert von ASD Group bestand in der Verfügbarkeit der Ansprechpartner,
in den kurzen Reaktionszeiten, in der Bearbeitung der Akten – kurz gesagt: in einem wirklich effizienten Team.
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Um unser Angebot zu vervollständigen, benötigten wir einen Spezialisten
für die steuerlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit internationalen Transaktionen.
Es erschien uns selbstverständlich, die Firma ASD Group zu kontaktieren, die für ihre Kompetenz im Bereich der internationalen Steuerfragen anerkannt ist.
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Wir möchten uns wirklich alle bei Ihnen bedanken für den besonderen Einsatz, den Sie bei der Bearbeitung unserer Akten leisten (vor allem am Wochenende!).
Wir können sehr anspruchsvoll sein, aber wir sind wirklich glücklich, mit Ihnen und Ihrem Team zusammenzuarbeiten!
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ASD Group hat es verstanden, uns seine Expertise sowohl bei der Konformität unserer Umsatzsteuererklärungen als auch bei der Konformität unserer Verkaufsrechnungen und deren Besonderheiten in den europäischen Ländern zur Verfügung zu stellen.