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Erstattung der Umsatzsteuer im innergemeinschaftlichen Verkehr: Holen Sie sich schnell Ihre ausländische Umsatzsteuer in der Europäischen Union zurück

HAT IHR UNTERNEHMEN IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT DER EUROPÄISCHEN UNION UMSATZSTEUER GEZAHLT?
ASD GROUP UNTERSTÜTZT SIE BEI DER SCHNELLEN, SICHEREN UND EFFIZIENTEN RÜCKERSTATTUNG DER AUSLÄNDISCHEN UMSATZSTEUER.

Das Prinzip der Erstattung der Umsatzsteuer im innergemeinschaftlichen Verkehr

Die Erstattung der Umsatzsteuer im innergemeinschaftlichen Verkehr ermöglicht Unternehmen, die in der Europäischen Union oder außerhalb der EU ansässig sind, die in einem Land gezahlte Umsatzsteuer zurückzuholen, in dem sie nicht registriert sind.

Die Verfahren unterscheiden sich je nachdem, ob das Unternehmen unter die 8. oder die 13. europäische Richtlinie fällt, und die Abzugsbedingungen variieren von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat.

Zwischen der Überprüfung der Rechnungen, der Analyse der abzugsfähigen Ausgaben, der Einhaltung der lokalen Vorschriften und dem Austausch mit ausländischen Steuerverwaltungen kann das Verfahren schnell komplex werden.

Die ASD Group übernimmt sämtliche Ihre Schritte, um die Erstattung Ihrer ausländischen Umsatzsteuer abzusichern und zu beschleunigen.

GEHEN SIE KEINE RISIKEN EIN!

ÜBERTRAGEN SIE DIE ERSTATTUNG IHRER UMSATZSTEUER AN UNSERE EXPERTEN UND KONZENTRIEREN SIE SICH AUF IHRE TÄTIGKEIT!
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Welche Bedingungen gelten für die Erstattung der Umsatzsteuer im innergemeinschaftlichen Verkehr?

Die Erstattung der ausländischen Umsatzsteuer ist nur möglich, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Während des Zeitraums, auf den sich der Erstattungsantrag bezieht, hat das Unternehmen keine steuerpflichtigen Umsätze in diesem Staat getätigt (außer Einfuhren), die eine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich machen würden.

Die Umsatzsteuer wurde ordnungsgemäß in Rechnung gestellt vom Lieferanten oder Dienstleister.

Die Umsatzsteuer betrifft Ausgaben für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, die für steuerlich abziehbare Umsätze verwendet werden.

Die Umsatzsteuer betrifft keine Ausgaben, für die der Vorsteuerabzug nach nationalem Recht ausgeschlossen ist.

Das Prinzip der Umsatzsteuererstattung in der Europäischen Union

Die Rückerstattung der in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlten Umsatzsteuer erfolgt nicht automatisch: Es müssen strenge Bedingungen eingehalten werden und die Verfahren unterscheiden sich je nach mehreren Faktoren. Die Regeln variieren insbesondere je nach:Die Regeln variieren insbesondere je nach:

Das Land der Niederlassung des Unternehmens

Je nachdem, ob das Unternehmen in der EU oder außerhalb der EU ansässig ist, unterscheidet sich das anwendbare Verfahren (8. oder 13. Richtlinie) und beeinflusst die Art der Antragstellung.

Das Land, in dem die Umsatzsteuer erstattet werden soll

Jeder Mitgliedstaat hat seine eigenen Regeln für die Erstattung, Fristen und Dokumentationspflichten, die strikt einzuhalten sind.

Die Art der Ausgaben

Nur bestimmte betriebliche Ausgaben berechtigen zur Rückerstattung: Anschaffungen von Waren oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Unternehmenstätigkeit, die nach nationalem Recht abzugsfähig sind.

Die Gegenseitigkeitsabkommen

Die Erstattung hängt auch von zwischenstaatlichen Abkommen ab: Einige Länder verlangen besondere Bedingungen oder die Benennung eines Fiskalvertreters.

Warum einen Antrag auf Erstattung ausländischer Umsatzsteuer stellen?

Manche Unternehmen zahlen in einem anderen EU-Mitgliedstaat Umsatzsteuer, ohne diese direkt abziehen zu können. Die Rückerstattung dieser Umsatzsteuer ermöglicht es, Ihre Kosten zu optimieren und Ihre internationalen Geschäfte abzusichern. Sie sind betroffen, wenn Ihr Unternehmen eine der folgenden Tätigkeiten ausübt:

Kauf von Waren, die vorübergehend in einem anderen Land gelagert werden

Wenn Sie Waren in einem EU-Mitgliedstaat für eine vorübergehende Lagerung oder Nutzung kaufen, kann die Umsatzsteuer auf diese Käufe unter bestimmten Bedingungen zurückgeholt werden.

Geschäftsreisen (Hotels, Kraftstoff, Maut)

Die für Geschäftsreisen ins Ausland entstandenen Kosten wie Unterkunft, Kraftstoff oder Maut können zu einer Umsatzsteuererstattung berechtigen.

Dienstleistungen, die außerhalb Ihres Niederlassungsstaates erbracht werden

Dienstleistungen von ausländischen Anbietern (Berater, Subunternehmer, Transport usw.) können erstattungsfähige Umsatzsteuerguthaben erzeugen.

Teilnahme an Fachmessen im Ausland

Die auf Standmiete, Messeanmeldung oder Veranstaltungsorganisation gezahlte Umsatzsteuer kann zurückgeholt werden, wenn diese Ausgaben betrieblich sind.

Welche Schritte umfasst die Erstattung der Umsatzsteuer in der Europäischen Union?

Die Rückholung der in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlten Umsatzsteuer umfasst mehrere präzise Schritte. Jeder muss sorgfältig durchgeführt werden, um den Erfolg des Antrags zu gewährleisten und Ablehnungen oder Verzögerungen zu vermeiden. Die ASD Group begleitet Sie in jeder Phase, um Ihre Umsatzsteuerguthaben abzusichern.

01
Prüfung der Warenströme und Analyse der erstattungsfähigen Ausgaben

Vor jedem Schritt analysieren wir Ihre Transaktionen und identifizieren die erstattungsfähigen Ausgaben, um Ihre Umsatzsteuerguthaben zu maximieren.

02
Prüfung der Nachweise

Wir kontrollieren sämtliche Rechnungen und erforderlichen Dokumente, um sicherzustellen, dass sie die Pflichtangaben und lokalen Anforderungen erfüllen.

03
Vorbereitung und Einreichung des Antrags

Unsere Experten bereiten den Erstattungsantrag gemäß den Regeln des betroffenen Mitgliedstaats vor und reichen ihn bei der Steuerverwaltung ein.

04
Austausch mit der lokalen Steuerverwaltung

Die Erstattung hängt auch von zwischenstaatlichen Abkommen ab: Einige Länder verlangen besondere Bedingungen oder die Benennung eines Fiskalvertreters.

05
Erhalt der Erstattung

Wir begleiten Ihren Vorgang bis zur tatsächlichen Auszahlung der erstatteten Umsatzsteuer und garantieren Ihnen einen vollständigen und sicheren Ablauf.

Herausforderungen und Risiken bei der Erstattung der Umsatzsteuer im innergemeinschaftlichen Verkehr

Die Rückerstattung der Umsatzsteuer in einem anderen Mitgliedstaat mag einfach erscheinen, doch für ein nicht spezialisiertes Unternehmen können zahlreiche Zwänge und Risiken das Verfahren erschweren. Diese Herausforderungen frühzeitig zu erkennen, sichert den Prozess und verhindert finanzielle Verluste.

Komplexität der lokalen Vorschriften

Jedes EU-Land hat eigene steuerliche Regeln, Fristen und erforderliche Dokumente, was das Verfahren für Nicht-Fachleute schwer verständlich machen kann.

Fristen und Risiko der Antragsablehnung

Ein Fehler bei der Einreichung oder ein fehlendes Dokument kann zum Ablehnen des Erstattungsantrags führen und die Rückerstattung der Umsatzsteuer verzögern.

Mögliche Pflicht zur Benennung eines Fiskalvertreters

In manchen Ländern wie Frankreich kann nur ein Unternehmen, das durch einen akkreditierten Fiskalvertreter vertreten ist, den Antrag stellen, andernfalls ist eine Erstattung unmöglich.

Entwicklung der Vorschriften

Sie benötigen eine kontinuierliche Überwachung und Anpassung an die häufigen Änderungen der steuerlichen Vorschriften.

Regelmäßige Erklärungen und Zahlungen

Sie müssen regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und die entsprechenden Zahlungen leisten.

Zeit und Ressourcen

Sie müssen erheblichen Zeit- und Ressourcenaufwand betreiben, um Ihre eigenen Tätigkeiten zu managen und gleichzeitig die Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten aus der Ferne zu delegieren.

Prüfung und Konformität der Rechnungen

Rechnungen müssen genaue Angaben enthalten, um akzeptiert zu werden; ein Fehler kann die Erstattung blockieren oder zu einer Ablehnung führen.

Komplexe administrative Nachverfolgung

Der Austausch mit ausländischen Steuerverwaltungen erfordert Zeit, Reaktionsfähigkeit und genaue Kenntnis der Verfahren.

Finanzielle Risiken und Sanktionen

Schlechte Verwaltung oder fehlerhafte Einreichung kann zum Verlust der erstattungsfähigen Umsatzsteuer und in manchen Fällen zu Strafen führen.

Netzwerk von 20 Niederlassungen
in Europa und weltweit
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Präsenz in 18 Ländern
in Europa und weltweit
0
Mitarbeiter weltweit
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Kundenunternehmen in Industrie, Großhandel, E-Commerce...
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Wie erleichtert die ASD Group mit ihren Experten Ihre Umsatzsteuerformalitäten?

Die ASD Group vereinfacht Ihre administrativen und regulatorischen Abläufe, indem sie Ihnen ein qualifiziertes Team von Umsatzsteuerexperten zur Verfügung stellt. Dank ihrer tiefgehenden Kenntnis der lokalen und internationalen Vorschriften begleiten sie Sie bei jedem Schritt, sodass Sie Zeit sparen, teure Fehler vermeiden und sich auf die Weiterentwicklung Ihres Geschäfts konzentrieren können.

Sammlung von Informationen und Dokumenten

Wir sammeln alle erforderlichen Dokumente des Kunden, wie Unternehmensregistrierungsbescheinigungen, Kontaktinformationen und Details zu den Geschäftsvorgängen. Wir holen die notwendigen Genehmigungen ein, um im Namen des Kunden gegenüber den lokalen Steuerbehörden zu handeln.

Registrierung bei den Steuerbehörden

Wir reichen die erforderlichen Registrierungsformulare bei den Steuerbehörden des jeweiligen Landes ein. Wir stellen sicher, dass der Kunde ordnungsgemäß für die Umsatzsteuer und andere relevante Steuern registriert ist.

Bewertung der steuerlichen Pflichten und Umsatzsteuer

Wir analysieren die Geschäftstransaktionen des Kunden, um die spezifischen steuerlichen Pflichten sowie die Rechnungen zu bestimmen. Wir ermitteln die anwendbaren Umsatzsteuersätze und sonstigen steuerlichen Anforderungen je nach Art der gelieferten Waren oder Dienstleistungen.

Einreichung der Umsatzsteuer-Erstattungsanträge

Wir bereiten die Umsatzsteuer-Erstattungsanträge vor und reichen sie gemäß den lokalen Anforderungen ein.

Begleitung bei Prüfungen

Als steuerlicher Vertreter begleiten wir Sie bei Prüfungen, indem wir die Unterlagen vorbereiten, die Interaktionen mit den Prüfern steuern und die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen, wodurch wir das Risiko von Strafen minimieren.

Partner weltweit
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Jahre Erfahrung in der internationalen Entwicklung
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Jahre seit der Gründung der ASD Group
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unserer Kunden empfehlen uns weiter
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Gründe, sich an die ASD Group zu wenden

Expertise

Unser Team aus auf innergemeinschaftliche Umsatzsteuer spezialisierten Steuerexperten steht Ihnen zur Verfügung, um fachkundige Beratung und eine individuelle Betreuung zu bieten.

Verlässlichkeit

Eine Garantie für die Arbeitsqualität und die Sicherheit Ihrer Abläufe, um Ihre Geschäfte zu schützen und Risiken zu minimieren.

Digitalisierung

Wir entwickeln eigene spezialisierte Softwarelösungen zur Überwachung von Warenströmen und Schwellenwerten, elektronische Datenverwaltung, Fristen-Erinnerungen usw. Alle sind verfügbar in unserer 100% online Multi-Service-Plattform MyASD.

Know-how

Unser Know-how macht uns seit über 20 Jahren zu einem vertrauenswürdigen Ansprechpartner der europäischen Steuerverwaltungen, der die Sicherheit Ihrer Tätigkeiten in der EU und Ihren guten Ruf bei den europäischen Finanzbehörden gewährleistet.

Reaktionsschnelligkeit

Wir beantworten alle Anfragen unserer Kunden innerhalb von 48 Werktstunden, was eine reibungslose und effiziente Kommunikation während des gesamten Prozesses gewährleistet.

Ständige Gesetzesbeobachtung

Unsere Experten betreiben eine kontinuierliche Überwachung der regulatorischen Entwicklungen, sodass Sie stets informiert bleiben und sich schnell an Änderungen anpassen können.

Persönlicher Betreuer

Jeder Kunde erhält einen persönlichen Kundenbetreuer, der ihn während der gesamten Zusammenarbeit begleitet, um einen individuellen Service und eine vertrauensvolle Beziehung zu gewährleisten.

Entscheiden Sie sich jetzt für unsere Lösungen zur steuerlichen Vertretung
in diesen Ländern!

In der Europäischen Union

drapeau-rond-allemagne

Erstattung deutsche Umsatzsteuer – 8. Richtlinie

Erstattung deutsche Umsatzsteuer – 13. Richtlinie

drapeau-rond-oesterreich

Erstattung österreichische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie

Erstattung österreichische Umsatzsteuer – 13. Richtlinie

drapeau-rond-belgien

Erstattung belgische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie

Erstattung belgische Umsatzsteuer – 13. Richtlinie

drapeau-rond-bulgarie

Erstattung bulgarische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie

Erstattung bulgarische Umsatzsteuer – 13. Richtlinie

drapeau-rond-zypern

Erstattung zyprische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie

Erstattung zyprische Umsatzsteuer – 13. Richtlinie

drapeau-rond-kroatien

Erstattung kroatische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie

Erstattung kroatische Umsatzsteuer – 13. Richtlinie

drapeau-rond-daenemark

Erstattung dänische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie

Erstattung dänische Umsatzsteuer – 13. Richtlinie

drapeau-rond-spanien

Erstattung spanische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie

Erstattung spanische Umsatzsteuer – 13. Richtlinie

drapeau-rond-estland

Erstattung estnische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie

Erstattung estnische Umsatzsteuer – 13. Richtlinie

drapeau-rond-finnland

Erstattung finnische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie

Erstattung finnische Umsatzsteuer – 13. Richtlinie

drapeau-rond-frankreich

Erstattung französische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie

Erstattung französische Umsatzsteuer – 13. Richtlinie

drapeau-rond-griechenland

Erstattung griechische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie

Erstattung griechische Umsatzsteuer – 13. Richtlinie

drapeau-rond-ungarn

Erstattung ungarische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie

Erstattung ungarische Umsatzsteuer – 13. Richtlinie

drapeau-rond-irland

Erstattung irische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie

Erstattung irische Umsatzsteuer – 13. Richtlinie

drapeau-rond-italien

Erstattung italienische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie

Erstattung italienische Umsatzsteuer – 13. Richtlinie

drapeau-rond-lettland

Erstattung lettische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie

Erstattung lettische Umsatzsteuer – 13. Richtlinie

drapeau-rond-litauen

Erstattung litauische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie

Erstattung litauische Umsatzsteuer – 13. Richtlinie

drapeau-rond-luxemburg

Erstattung luxemburgische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie

Erstattung luxemburgische Umsatzsteuer – 13. Richtlinie

drapeau-rond-malta

Erstattung maltesische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie

Erstattung maltesische Umsatzsteuer – 13. Richtlinie

drapeau-rond-niederlande

Erstattung niederländische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie

Erstattung niederländische Umsatzsteuer – 13. Richtlinie

drapeau-rond-polen

Erstattung polnische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie

Erstattung polnische Umsatzsteuer – 13. Richtlinie

drapeau-rond-portugal

Erstattung portugiesische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie

Erstattung portugiesische Umsatzsteuer – 13. Richtlinie

drapeau-rond-tschechien

Erstattung tschechische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie

Erstattung tschechische Umsatzsteuer – 13. Richtlinie

drapeau-rond-rumaenien

Erstattung rumänische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie

Erstattung rumänische Umsatzsteuer – 13. Richtlinie

drapeau-rond-slowakei

Erstattung slowakische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie

Erstattung slowakische Umsatzsteuer – 13. Richtlinie

drapeau-rond-slowenien

Erstattung slowenische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie

Erstattung slowenische Umsatzsteuer – 13. Richtlinie

drapeau-rond-schweden

Erstattung schwedische Umsatzsteuer – 8. Richtlinie

Erstattung schwedische Umsatzsteuer – 13. Richtlinie

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