Neu: Unsere Arbeitnehmerentsendeplattform ASD SPW 2.0 ist da! Weitere Informationen
Suche
Close this search box.
Lesezeit: < 1 minute

Ein Unternehmer kann einen oder mehrere Angestellte für eine befristete Zeit in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union entsenden. Erfahren Sie, welchen Verpflichtungen Sie unterliegen, wenn Sie im Eventsektor arbeiten.

Internationale Messen

In der Veranstaltungsbranche kommt es häufig vor, dass Arbeitnehmer entsendet werden, wenn das Unternehmen an internationalen Messen in anderen Ländern als jenem, in dem es ansässig ist, teilnimmt. Selbst wenn das Event nur einen Tag dauert, muss für jedes Land eine Arbeitnehmerentsendung veranlasst werden.
Die Regeln sind oft dieselben wie in anderen Sektoren, können jedoch je nach Entsendungsland von einander abweichen. Alle Ihre Angestellten, die auf dem Event anwesend sind, unterliegen diesen Vorschriften.

An Einem Internationalen Event Teilnehmen

Wenn zum Beispiel ein Angestellter auf eine Messe nach Italien entsendet wird, muss die „Distacco Transnazionale UE“ vor der Entsendung online ausgefüllt werden, außerdem muss ein örtlicher Vertreter ernannt werden. Es ist verpflichtend, alle Dokumente auf Italienisch zu übersetzen. Diese Bestimmungen sind in anderen Gewerbezweige ähnlich.
Für Deutschland müssen ebenfalls alle auf eine Messe entsendeten Arbeitnehmer angemeldet werden.
Derzeit werden die Formalitäten bezüglich der Entsendung von Arbeitnehmern im Eventsektor vereinfacht.

 

Neue Vorschriften In Frankreich

Die Verpflichtungen bezüglich der Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich wurden zuletzt für gewisse Sektoren im Gesetz Nr. 2018-771 vom 5. September 2018 geändert (Artikel 91). Aussteller, Besucher und ausländische Gesandte gewisser Gewerbezweige können von einer Reduzierung ihrer administrativen Pflichten profitieren. Dienstleister im Eventsektor, die nicht in Frankreich ansässig sind, werden ebenfalls von sämtlichen Formalitäten befreit werden. Diese neuen Vorschriften fördern Frankreichs Attraktivität in der Veranstaltungsbranche.

Wenn Sie erfahren möchten, welche Schritte für die Entsendung von Arbeitnehmern im Eventsektor vorgeschrieben sind, kontaktieren Sie die ASD Group Experten.

ASD Group, Ihr bevorzugter Ansprechpartner, Experte für internationale Entwicklung, Mehrwertsteuer und internationale Steuern, Zolloperationen, soziale Regelungen und Unternehmensstrategie.

Die ASD Group arbeitet für Sie, indem sie die neuesten verfügbaren Softwaretechnologien und die fortschrittlichen Fähigkeiten unserer Teams nutzt. Kontaktieren Sie uns!

Diese Artikel könnten Sie interessieren

Fiskalvertretung

Warum sollte man einen Steuervertreter ernennen?

In der komplexen Welt des internationalen Steuerrechts kann die Ernennung eines Steuervertreters für Unternehmen eine entscheidende Entscheidung sein. Ob es nun darum geht, die Einhaltung…

KONTAKTIEREN SIE UNSERE EXPERTEN

Möchten Sie mehr über unsere Dienstleistungen erfahren?
Kontaktieren Sie uns und unsere Experten werden Ihnen so schnell wie möglich
Mini contact
Diese Website ist durch Google reCAPTCHA geschützt. Es gelten die Google-Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen.