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Fiskalvertretung, Verwaltung der Umsatzsteuer und Auflagen in den Niederlanden

Wer sollte einen Fiskalvertreter bestellen?

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Sämtliche Unternehmen müssen – unabhängig davon, ob sie in der Europäischen Union oder außerhalb der Europäischen Union ansässig sind – in den Niederlanden umsatzsteuerlich registriert sein, wenn sie mindestens 1 der folgenden Vorgänge durchführen:

Eine nicht erfolgte Registrierung wird von den nierderländischen Steuerbehörden streng sanktioniert und verhindert eine Rückerstattung der nierderländischen Umsatzsteuer.

Warum sollte man einen Fiskalvertreter einsetzen?

Die Bestellung eines Fiskalvertreters ist in Den Niederlanden nicht verpflichtend.

Um in den Niederlanden eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuernummer zu erhalten, müssen bei den nierderländischen Steuerbehörden jedoch vollständige Unterlagen eingereicht werden. Das ausschließlich in nierderländischer Sprache abgewickelte Verfahren kann langwierig und komplex sein. Gleiches gilt für Umsatzsteuererklärungen, die den nierderländischen Regelungen unterliegen und in nierderländischer Sprache abzugeben sind.

Um den Registrierungsprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen und um sicherzustellen, dass die Umsatzsteuererklärungen korrekt ausgefüllt und eingereicht werden, haben alle Unternehmen, ob sie in der EU oder außerhalb der EU ansässig sind, die Möglichkeit, einen Fiskalvertreter in den Niederlanden zu bestellen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Fiskalvertreter keine feste Niederlassung darstellt. Die Fiskalvertretung ist daher eine einfache und kostengünstige Alternative zur Gründung einer physischen Niederlassung durch eine Tochtergesellschaft oder eine Zweigniederlassung.

Eine Fiskalvertretung ermöglicht ausländischen Unternehmen den Eintritt in den nierderländischen Markt, ohne die Kosten und Beschränkungen einer physischen Niederlassung, die insbesondere die Schaffung einer eigenen Struktur in den Niederlanden, eine separate Buchführung und die Besteuerung der Gewinne in den Niederlanden erfordern würde.

Durch den Fiskalvertreter, der sich um alle umsatzsteuerlichen Verpflichtungen des Unternehmens in den Niederlanden kümmert, kann das Unternehmen vollständig vom Ausland ausgeführt werden.

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