Die Bestellung eines Fiskalvertreters ist in Den Niederlanden nicht verpflichtend.
Um in den Niederlanden eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuernummer zu erhalten, müssen bei den nierderländischen Steuerbehörden jedoch vollständige Unterlagen eingereicht werden. Das ausschließlich in nierderländischer Sprache abgewickelte Verfahren kann langwierig und komplex sein. Gleiches gilt für Umsatzsteuererklärungen, die den nierderländischen Regelungen unterliegen und in nierderländischer Sprache abzugeben sind.
Um den Registrierungsprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen und um sicherzustellen, dass die Umsatzsteuererklärungen korrekt ausgefüllt und eingereicht werden, haben alle Unternehmen, ob sie in der EU oder außerhalb der EU ansässig sind, die Möglichkeit, einen Fiskalvertreter in den Niederlanden zu bestellen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Fiskalvertreter keine feste Niederlassung darstellt. Die Fiskalvertretung ist daher eine einfache und kostengünstige Alternative zur Gründung einer physischen Niederlassung durch eine Tochtergesellschaft oder eine Zweigniederlassung.