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Wie kann man sich die innergemeinschaftliche MwSt. erstatten lassen?

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Die grundsätzliche Erstattung der MwSt. in einem Land der EU

Ein Unternehmen, das in einem der 28 Mitgliedstaaten der EU MwSt. gezahlt hat, in dem es nicht niedergelassen ist, kann sie sich unter bestimmten Bedingungen erstatten lassen. Die Verfahren sind je nach Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, unterschiedlich. Es gelten strikte Erstattungsbedingungen, die je nach Mitgliedstaat unterschiedlich sind.

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Die Verfahren zur Erstattung der ausländischen innergemeinschaftlichen MwSt.

Wenn das Unternehmen in der Europäischen Union niedergelassen ist, erfolgt die Erstattung über das sogenannte Verfahren nach der 9. Richtlinie, indem ein Antrag über das im Mitgliedstaat seiner Niederlassung verfügbare Internetportal gestellt wird. Der Erstattungsantrag kann direkt vom Unternehmen oder auch über einen Steuervertreter gestellt werden.
Wenn das Unternehmen außerhalb der Europäischen Union niedergelassen ist, erfolgt die Erstattung über das sogenannte Verfahren nach der 13. Richtlinie, indem ein Erstattungsantrag direkt bei der Steuerverwaltung des Mitgliedstaates eingereicht wird, in dem die Erstattung beantragt wird. Achtung: Einige Mitgliedstaaten wie Frankreich verlangen, dass der Antrag von einem vor Ort zugelassenen und vom Unternehmen benannten Steuervertreter gestellt wird.
Die Bedingungen für die Erstattung der innergemeinschaftlichen MwSt.
Die Erstattung der ausländischen MwSt. ist nur möglich, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

Während des von dem Erstattungsantrag betroffenen Zeitraums hat das Unternehmen keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze in diesem Staat (außer Einfuhren) erzielt, für die es sich für Umsatzsteuerzwecke registrieren lassen muss;
die MwSt. wurde vom Lieferanten oder Dienstleister ordnungsgemäß in Rechnung gestellt;
die MwSt. betrifft Aufwendungen für den Kauf von Gütern oder Dienstleistungen, die für zum Abzug berechtigende Umsätze verwendet werden;
die MwSt. betrifft keine Aufwendungen, für die der Abzug der MwSt. durch die lokalen Rechtsvorschriften ausgeschlossen ist.

Da die Regeln für den Abzug der MwSt. von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich ist, ist es folglich erforderlich, die lokalen Rechtsvorschriften und den Inhalt von Gegenseitigkeitsabkommen zu analysieren, um festzustellen, ob die ausländische MwSt. erstattungsfähig ist oder nicht.
Die Erstattung Ihrer ausländischen MwSt. erfolgt in mehreren Schritten 

Überprüfung von Warenströmen und Analyse von erstattungsfähigen Aufwendungen
Überprüfung der Nachweise der Ausgaben
Vorbereitung und Einreichung des Antrages
Weiterverfolgung der Anfrage bei der zuständigen lokalen Verwaltung
Erstattung der beantragten Summe

DIE WICHTIGSTEN PUNKTE IM ÜBERBLICK

Es ist möglich, einen Antrag auf Erstattung der MwSt. unabhängig davon zu stellen, ob das Unternehmen in der EU oder außerhalb der EU niedergelassen ist

Die Bedingungen für die Erstattung unterscheiden sich je nach Mitgliedstaat

Einige Mitgliedstaaten schreiben vor, dass der Erstattungsantrag von einem Steuervertreter eingereicht werden muss, wie es in Frankreich der Fall ist

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Was ASD für sie tun kann

Wir übernehmen sämtliche Behördenformalitäten für die Rückerstattung Ihrer MwSt.: Prüfung der Rechnungen (obligatorische Angaben usw.), Analyse der abzugsfähigen und nicht abzugsfähigen Aufwendungen, Erfassung der Rechnungen, Vorbereitung und Einreichung des Antrags, Kommunikation mit der Steuerverwaltung, Nachverfolgung des Vorgangs usw.

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Wir beantworten alle möglicherweise auftretenden Fragen der Behörden

Überprüfung der obligatorischen Informationen, die auf den Eingangsrechnungen erscheinen sollen

Vorbereitung und Einreichung des Antrags gemäß dem von der EU festgelegten Format

Wir begleiten Sie bis zur Rückerstattung der Vorsteuer