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ASD GROUP > ZOLL > AUSTAUSCH VON WAREN/INTRASTAT

Austausch von Waren/Intrastat: Lagern Sie deren Bearbeitung aus

Was asd für sie leisten kann

Wenn Sie die Erstellung Ihrer DEB/EMEBI outsourcen, kann dies unbestreitbare Vorteile für Sie mit sich bringen, denn Sie sparen damit Zeit und Geld und gewinnen Sicherheit – für sich selber ebenso wie für Ihre Angestellten.

Wenn Sie wissen, welche Vorteile die Auslagerung der Deklarationen (DEB/EMEBI oder Intrastat) Ihrem Unternehmen bringen kann, bleibt es Ihnen überlassen, sich einen strategischen und vertrauenswürdigen Partner zu wählen, der Sie bei den notwendigen Schritten begleiten wird.

Dank der Erfahrung und des Know-hows, die in mehr als 20 Jahren erworben wurden, kümmert sich die ASD Group um alle Zollformalitäten und begleitet Sie bei Ihren Abläufen und Meldung langfristiger Transaktionen.

01
Erstellung, überprüfung

Erstellung, Überprüfung und Versand von DEB, DES und Intrastat-Meldungen

02
Erfassung und überprüfung

Erfassung und Überprüfung der Konformität von Rechnungen und Zollnomenklaturen

03
Zollnomenklaturen

Suche nach und Überprüfung von Zollnomenklaturen

04
Hilfestellung

Hilfestellung bei Verwaltungs- oder Zollkontrollen

05
Ausbildung

Organisation von speziell auf die Handhabung von DEB/DES ausgerichteten Ausbildungen – angepasst an Ihre Mitarbeiter

Definition der Warenhandelsmeldung/Intrastat

Die Deklaration des Warenaustausches (DEB/EMEBI) / Intrastat ist eine deklarative Verpflichtung, die monatlich gegenüber der Zollbehörde eingegangen wird. Es umfasst alle Warenbewegungen in BtoB, die zwischen Frankreich und einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union zirkulieren.

DEB/EMEBI ist der in Frankreich verwendete Begriff, Intrastat im übrigen Europa.

Warenhandelsmeldung

Gegenwärtig führen Sie noch Handelsaktivitäten innerhalb der Europäischen Union völlig frei, ohne Formalitäten und Kontrollen an den Grenzen durch: Sie erstellen also noch keine Zollanmeldungen. Sie müssen jedoch, je nach Tätigkeitsfeld, jeden Monat eine Warenhandelsmeldung (D.E.B.) oder eine Meldung für EU-Dienstleistungen (D.E.S.) ausfüllen, in denen all Ihre innergemeinschaftlichen Handelsaktivitäten erfasst sind. Dabei ist zu beachten, dass die anderen EU-Länder für eine DEB / DES den Begriff ‚Intrastat‘ verwenden.

Wenn man von Geschäften innerhalb der Europäischen Union spricht, dann kennzeichnet man mit dem Begriff « Eingang », die Einfuhr von Waren in das nationale Territorium und mit dem Begriff « Versendung » die innergemeinschaftlichen Lieferungen. DIE DEB- / Intrastaterklärung ist also eine Meldung, die alle Einfuhren und Versendungen mit den anderen europäischen Ländern zusammenfasst.

Ihre Warenhandelsmeldung muss die Gesamtheit der gemeinschaftlichen Warenbewegungen beinhalten, die zwischen Frankreich und einem anderen EU-Mitgliedsstaat stattfinden und hierbei insbesondere Folgendes erfassen:

Einige Kategorien von Gütern unterliegen jedoch auch weiterhin viel komplexeren Formalitäten (alkoholische Getränke, Tabakwaren, wehrtechnisches Material, Medikamente) und sind daher von der DEB ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Handelsaustausch mit Übersee-Départements.

Beachten Sie, dass im übrigen Europa (außerhalb Frankreichs) die Intrastat-Erklärung nur statistischer Natur ist und von einer zusätzlichen Steuererklärung begleitet wird, um den Austausch von Waren zwischen den Mitgliedstaaten zu bestimmen. Zur Erinnerung: Die Intrastat-Meldung ist obligatorisch, wenn ein bestimmter Schwellenwert überschritten wird. Der Schwellenwert entspricht dem Betrag des Kaufs oder Verkaufs innergemeinschaftlicher Transaktionen.

Die wichtigsten Punkte in Überblick

01

Die DEB-Meldung ist jeden Monat durchzuführen. Die Frist ist von Land zu Land verschieden.

02

Die Schwellen für die Erklärung des Warenaustauschs (oder Intrastat) unterscheiden sich je nach den Ländern.

03

Für den Fall, dass die DEB-Meldung nicht eingereicht wird, hat der Gesetzgeber schwere Strafen vorgesehen. Geldstrafen können eine Summe von bis zu 1.500 Euro pro nicht gemeldeten Monat erreichen.

04

Das Gesetz erlaubt es Unternehmen, externe Dienstleister zur Unterstützung von DEB / DES / Intrastat zu nutzen.

Die Erklärung des Warenaustauschs (DEB) ist ein gemeinschaftliches Zolldokument, das den französischen Zoll über den innergemeinschaftlichen Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union informieren soll. Eine DEB ermöglicht es dem Zoll, Außenhandelsstatistiken zu erstellen, die MwSt-Vorschriften durchzusetzen und betrügerischen Verkehr zu bekämpfen.

Für den Austausch von Dienstleistungen ist die entsprechende Erklärung die Europäische Diensterklärung (ESD).

In der Europäischen Union üben Sie die meisten Ihrer Geschäftstätigkeiten in völliger Freiheit aus, jedoch müssen Sie dem Zoll jeden Monat eine Erklärung über den Warenaustausch (DEB) zusenden, in der alle Ihre Warenaustausche aufgeführt sind in ganz Europa.

Die DEB erlaubt der Verwaltung, zwei ihrer Aufgaben zu erfüllen:

  1. Die Entwicklung der Handelsstatistik in Europa
  2. Gewährleistung der Einhaltung der MwSt-Vorschriften in Europa

Die Erklärung des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten der EU ermöglicht es somit, diese Verpflichtung auf einfache und einzigartige Weise zu erfüllen.

Diese Formalität befreit Sie nicht von der Umsatzsteuerpflicht, da der innergemeinschaftliche Handel als nationale Mehrwertsteuer abgerechnet wird, sollten Sie sich an Ihr Steuerzentrum wenden.

In welchen Fällen müssen Sie eine DEB hinterlegen?

Zwei Begriffe, die Sie im EU-Handel beachten sollten:

Einleitung: Ankunft von Gemeinschaftswaren im nationalen Hoheitsgebiet
Versand: Versand von Waren aus Frankreich in ein EU-Land

Wenn Sie sich in einem dieser beiden Fälle befinden, müssen Sie zum Zeitpunkt der Einführung eine DEB einreichen:

  1. Sie haben im vorangegangenen Kalenderjahr Einführungen über einen Betrag von mindestens 460.000 Euro vorgenommen
  2. Sie haben im vorangegangenen Kalenderjahr weniger als 460.000 € eingeführt, überschreiten diesen Schwellenwert jedoch im Laufe des Jahres

Ebenso müssen Sie in dem Fall, in dem Ihr Unternehmen gerade gegründet wurde oder wenn es sich um Ihren ersten Warenaustausch mit einem anderen Mitgliedstaat handelt, eine Einreisebescheinigung nur mit dem Gesamtbetrag vorlegen Ihrer Einträge erreicht 460 000 €.

Zum Zeitpunkt des Versands müssen Sie jedoch eine Erklärung für die erste innergemeinschaftliche Lieferung abgeben, unabhängig von der Höhe, und Sie müssen eine DEB bei Lieferung ab dem ersten Euro ausfüllen.

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