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Die einzige anlaufstelle: das alleinige portal für mehrwertsteuer

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Die 25 Jahre alte Übergangsregelung wird bald durch drastisch veränderte Mehrwertsteuerrichtlinien ersetzt. Am 25. Mai 2018 hat die Kommission technische Änderungen des kürzlich vorgelegten Reformentwurfs beantragt, um das Mehrwertsteuersystem der EU betrugssicherer zu machen.

Die einrichtung des alleinigen online-portals „kea“:

Die Einrichtung eines definitiven Systems erfordert ein Gespräch zwischen den Mitgliedsstaaten, die bezüglich der maßgeblichen Änderungen der Mehrwertsteuerrichtlinien zu einem Schluss kommen müssen, wobei ungefähr 200 von den 408 Artikeln der Mehrwertsteuerrichtlinien angeglichen werden müssen.
Grenzüberschreitender Güterhandel wird als eine ‚alleinige steuerpflichtige Transaktion‘ gesehen, womit die Besteuerung von Gütern im Mitgliedsstaat, in dem die Güter ankommen, gesichert wird.

Anderungen für die enirichtung des alleinigen online-portals „kea“:

Um die MwSt-Formalitäten für alle B2B-Unternehmer vollständig einzubeziehen, verfolgen diese Änderungen die Absicht, die notwendigen Maßnahmen zur Erstellung eines einzigen Online-Portals zu treffen. Außerhalb der Europäischen Union ansässige Unternehmen, welche ihre Güter innerhalb der EU verkaufen möchten, sollen ebenfalls von diesem System profitieren, da sie sich nicht mehr in jedem einzelnen Mitgliedsstaat registrieren müssen. Allerdings müssen außerhalb der EU ansässige Strukturen weiterhin einen EU-Vertreter ernennen, welcher ihre MwSt-Formalitäten übernimmt.
In den Rechnungen, die vom Verkäufer für den Verkauf von Gütern an seine in einem anderem EU-Land ansässigen Kunden erstellt werden, muss der im Bestimmungsmitgliedsland geltende Steuersatz angeben sein.
Der Käufer der Güter schuldet dann die Mehrwertsteuer, wenn der Käufer eine registrierte steuerpflichtige Person ist, als Steuerpflichtiger gilt und als solcher von den Behörden anerkannt wird.
Sicher ist, dass durch diese ambitionierte Reform viele Unternehmen ihren Abrechnungsprozess überdenken werden müssen.

ASD Group widmet sich der Ausführung der MwSt-Formalitäten in der EU. Bitte kontaktieren Sie uns wenn Sie steuerpflichtig sind und Hilfe bei Ihren Verwaltungsverfahren benötigen.

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