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Entsendung ausländischer mitarbeiter nach Frankreich
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WEITERE INFORMATIONEN ZUR ENTSENDUNG VON AUSLÄNDISCHEN ARBEITNEHMERN NACH FRANKREICH
Es handelt sich um ein sehr breit angelegtes Thema. Aus diesem Grund haben wir eine ganze Reihe von Anmerkungen aus der Praxis für Sie zusammengestellt, die Sie unten einsehen können. Auch die französischen Behörden stellen vielfältige Unterlagen zur Regelung der Arbeitnehmerentsendung für Sie bereit. Diese Dokumente liegen allerdings nur in französischer und englischer Sprache vor. Wenn Sie also mehr Informationen in Ihrer Sprache wünschen, wenden Sie sich doch einfach an einen unserer Experten und lassen Sie sich von ihm ausführlich beraten.
- Französischer vertreterASD vertritt Sie in Frankreich und dient als Bindeglied zwischen Ihnen und den französischen Behörden
- Verwaltung ihrer unterlagenWir übernehmen die Bearbeitung Ihrer gesamten Unterlagen – alles inklusive
- Hilfestellung im falle einer kontrolleWir werden aktiv im Falle einer Kontrolle durch die Gendarmerie oder die Gewerbeaufsicht
DEFINITION DER ENTSENDUNG VON ARBEITNEHMERN

Die Entsendung von Arbeitnehmern auf französisches Staatsgebiet ist eine rechtlich streng geregelte Praxis. Jeder Arbeitgeber, der in Frankreich Dienstleistungen erbringt, muss die für die Entsendung seiner Arbeitnehmer geltende, französische Sozialgesetzgebung beachten und dies insbesondere bezüglich der Vergütung und Arbeitsbedingungen (Arbeitszeiten, Ruhezeiten, etc.). Im Falle des Nichteinhaltens der Regeln können Bussgelder verhängt werden.
Die asd group hat eine internetapplikation für diese aktivität eingerichtet:
So posting worker by ASD

Entdecken Sie unsere neue Website für die Entsendung von Mitarbeitern in Frankreich und Italien in allen Geschäftsbereichen (Baugewerbe, Transport, Leiharbeit, Eventbereich, Handel / Industrie, Weinbau)
Haben Sie zweite Mitarbeiter in Frankreich oder Italien?
ASD Group hat eine Online-Plattform entwickelt, die es Ihnen ermöglicht, Ihre Verpflichtungen entsprechend dem gewünschten Tätigkeitsbereich vollständig zu verwalten: Vertretung, Meldungen, obligatorische Dokumente, BTP-Karte, Informationsbroschüre für entsendete Mitarbeiter, obligatorischer Aushang.
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REGELN UND BEDINGUNGEN DER ENTSENDUNG
Bei der Entsendung eines Mitarbeiters durch ein ausländisches Unternehmen müssen verschiedene zwingende Bedingungen erfüllt werden:
- Zahlung des französischen Mindestlohns (Sozialbeiträge werden im Herkunftsland fällig)
- Arbeitszeiten der Mitarbeiter
- Benennung eines Vertreters in Frankreich als Bindeglied zwischen den französischen Behörden und dem ausländische Unternehmen
- Ausfüllen einer SIPSI-Meldung im Vorfeld der Entsendung (eine Meldung pro entsandtem Mitarbeiter)
- Erhalten Sie Crit’Air Aufkleber für den Transportsektor
- Beantragung einer BTP-Karte für jeden entsendeten Mitarbeiter (im Bauwesen). Mehr über die BTP-Karte erfahren Sie auf unserer Seite: Was ist die BTP-Karte und wie erhalten Sie diese?
- Informieren Sie die Mitarbeiter der Baustelle über ihre Arbeitsbedingungen und Arbeitsrechte durch einen Aushang und eine Informationsbroschüre, die in die Sprachen der Arbeitnehmer übersetzt sind.
DIE WICHTIGSTEN PUNKTE IM ÜBERBLICK
- Die Vorschriften über die Entsendung ausländischer Arbeitnehmer in Frankreich betreffen alle außerhalb Frankreichs ansässigen Unternehmen.
- Bei Verstößen gegen das Gesetz werden Bussgelder verhängt.
- Verpflichtung zur Benennung eines Vertreters in Frankreich.
- Verpflichtung zur Einhaltung des Sozialrechts in Frankreich, insbesondere im Hinblick auf das Gehalt.
- Füllen Sie im Voraus eine Entsendeerklärung auf der offiziellen Website des Arbeitsministeriums und bei einem Arbeitsunfall aus.