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Sorgfaltspflichterklärung: Was die europäische Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR) gegen Entwaldung besagt

Lesezeit: 6 minuten

Angesichts der Klimakrise und der rasanten Zerstörung der Wälder weltweit hat die Europäische Union die Verordnung (EU) 2023/1115 verabschiedet, um die Umweltauswirkungen des Konsums von Produkten, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, zu reduzieren. Dieser Text schreibt Unternehmen, die bestimmte Produkte in die EU importieren oder vermarkten, insbesondere eine Sorgfaltspflicht vor.

In diesem Artikel werden wir detailliert untersuchen, was die Sorgfaltspflichterklärung ist, welche Akteure betroffen sind, welche Schritte unternommen werden müssen und welche Auswirkungen für europäische Unternehmen und ihre Partner zu erwarten sind.

Was ist die Sorgfaltspflichterklärung?

Die Sorgfaltspflicht (oder due diligence auf Englisch) ist ein vorbeugender Prozess, der Wirtschaftsakteuren vorschreibt, sicherzustellen, dass die Produkte, die sie in die Europäische Union importieren oder verkaufen, nicht zur Entwaldung oder zur Degradierung der Wälder beitragen.

Sie besteht darin, Informationen zu sammeln, zu analysieren und aufzubewahren, die eine Rückverfolgbarkeit der betroffenen Produkte von ihrem Ursprung bis zur Markteinführung in Europa ermöglichen.

Produkte, die von der Verordnung (EU) 2023/1115 betroffen sind

Die Verordnung betrifft eine Reihe von Produkten, die als hochgradig risikobehaftet gelten, zur Entwaldung beizutragen:

ZielprodukteBeispieleBetroffene Derivate
HolzSchnittholz, PlattenMöbel, Papier
SojaSamen, ÖlTierfutter
KakaoBohnen, PasteSchokolade
KaffeeKörner, geröstetKapseln, Getränke
PalmölRohölVerarbeitete Produkte
KautschukNaturlatexReifen, Sohlen
RinderFleisch, LederLederverarbeitung

Die genannten Produkte unterliegen der Sorgfaltspflicht nur, wenn sie nach dem 31. Dezember 2020 produziert wurden.

Welche Produkte sind von der europäischen Verordnung gegen Entwaldung (EUDR) betroffen?

Hauptziele der Verordnung

Die europäische Verordnung gegen Entwaldung verfolgt mehrere ökologische und wirtschaftliche Ziele:

  • Primärwälder und natürliche Ökosysteme erhalten
  • CO2-Emissionen im Zusammenhang mit Entwaldung reduzieren
  • Transparenz der Lieferketten verbessern
  • Importierte Entwaldung bekämpfen
  • Unternehmen der Agrar- und Forstwirtschaft in die Verantwortung nehmen

Wichtige Daten zu beachten

DatumEreignis
31. Dezember 2020Frist für die Herstellung der betroffenen Produkte
29. Juni 2023Offizielle Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2023/1115 im Amtsblatt der EU
30. Dezember 2025Inkrafttreten der Verordnung für die meisten Unternehmen
30. Juni 2026Anwendung für Kleinstunternehmen und bestimmte KMU

Von der Sorgfaltspflichterklärung betroffene Unternehmen

Unternehmen, die an der Sorgfaltspflicht beteiligt sind.

Die Verordnung gilt für zwei Arten von Wirtschaftsakteuren:

KategorieDefinitionHauptpflichten
BetreiberImporteure oder Hersteller, die die Produkte auf den Markt bringenUmfassende Sorgfaltspflicht
HändlerUnternehmen, die die Produkte weiterverkaufen oder vertreibenAufbewahrung der von den Betreibern bereitgestellten Informationen

Die KMU sind ebenfalls betroffen, wobei einige Verpflichtungen erleichtert werden können.

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Sorgfaltspflichterklärung und Entwaldung: Die EU verschärft ihre zollrechtlichen Anforderungen

Schritte der Sorgfaltspflicht

Hier sind die drei entscheidenden Schritte, die bei der Sorgfaltspflichterklärung zu befolgen sind:

1. Informationssammlung

Der Betreiber muss genaue Daten zu folgenden Punkten sammeln:

  • Die Art des Produkts
  • Das Herstellungsland
  • Die Geolokalisierung der landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Parzellen
  • Das Volumen, der Lieferant, die Zolldokumente

2. Risikobewertung

Die Risikoanalyse muss folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Das Risikoniveau des Herkunftslandes
  • Die Vorgeschichte der Lieferanten
  • Die Komplexität der Logistikkette

Die Verordnung sieht eine Einteilung der Länder in drei Risikokategorien vor: niedrig, standard und hoch.

Im Rahmen der EUDR hat die Europäische Kommission am 22. Mai 2025 die allererste Liste der Länder nach ihrem Risikograd in Bezug auf Entwaldung veröffentlicht (auf Französisch). Diese Klassifizierung ermöglicht es, die Anforderungen der Sorgfaltspflicht je nach dem für jedes Land festgestellten Risikograd anzupassen.

RisikostufeErforderliche Maßnahmen
NiedrigVereinfachtes Verfahren
StandardUmfassendes Verfahren
HochVerstärkte Kontrollen, Vor-Ort-Überprüfungen

Länder mit niedrigem Risiko

Die Länder, die als niedriges Risiko eingestuft sind, sind die folgenden:

Afghanistan, Albanien, Algerien, Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien, Australien, Österreich, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Belarus, Belgien, Belize, Benin, Bhutan, Bosnien und Herzegowina, Brunei Darussalam, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Kap Verde, Kambodscha, Kamerun, Kanada, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Chile, China, Kolumbien, Komoren, Kongo, Costa Rica, Côte d’Ivoire, Kroatien, Kuba, Zypern, Tschechien, Dschibuti, Dominica, Dominikanische Republik, Ägypten, Estland, Eswatini, Fidschi, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Georgien, Deutschland, Ghana, Griechenland, Grenada, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Honduras, Ungarn, Island, Indien, Indonesien, Iran, Irak, Irland, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Jordanien, Kasachstan, Kenia, Kiribati, Kuwait, Kirgisistan, Laos, Lettland, Libanon, Lesotho, Liberia, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Malta, Malediven, Mali, Marshallinseln, Mauretanien, Mauritius, Mexiko, Mikronesien, Monaco, Mongolei, Montenegro, Marokko, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Niederlande, Neuseeland, Nicaragua, Niger, Nigeria, Nordmazedonien, Norwegen, Oman, Pakistan, Palau, Palästina, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Katar, Republik Korea, Republik Moldau, Rumänien, Ruanda, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Samoa, San Marino, São Tomé und Príncipe, Saudi-Arabien, Senegal, Serbien, Seychellen, Sierra Leone, Singapur, Slowakei, Slowenien, Salomonen, Somalia, Südafrika, Südsudan, Spanien, Sri Lanka, Sudan, Suriname, Schweden, Schweiz, Arabische Republik Syrien, Tadschikistan, Thailand, Timor-Leste, Togo, Tonga, Trinidad und Tobago, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten, Tansania, Uruguay, Usbekistan, Vanuatu, Venezuela, Vietnam, Jemen.

Länder mit hohem Risiko

Mehrere Länder wurden als hochrisikobehaftet identifiziert, was zu einem vollständigen Importverbot von Holz und seinen Derivaten innerhalb der Europäischen Union geführt hat.

  • Belarus
  • Nordkorea
  • Myanmar
  • Russische Föderation

Länder mit Standardrisiko

Länder, die weder in die Kategorie niedriges Risiko noch in die Kategorie hohes Risiko fallen, werden automatisch als Länder mit Standardrisiko betrachtet.
In diesem Fall sind Wirtschaftsakteure verpflichtet, sämtliche Sorgfaltspflichten umzusetzen, bevor sie ihre Produkte auf den Markt der Europäischen Union bringen.

Beispiele für Länder mit Standardrisiko:
  • Brasilien
  • Kamerun
  • Demokratische Republik Kongo (DRK)
  • Elfenbeinküste

Dank regelmäßiger Gespräche zwischen den betroffenen Ländern und der Europäischen Kommission im Rahmen eines strukturierten Dialogs kann sich diese Klassifizierung im Laufe der Zeit ändern.

3. Maßnahmen zur Risikominderung

Bei identifizierten Risiken muss das Unternehmen Korrekturmaßnahmen umsetzen:

  • Lieferanten wechseln
  • Zusätzliche Audits oder Zertifizierungen anfordern
  • Markteinführung aussetzen

Erklärung und Rückverfolgbarkeit im europäischen Informationssystem

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Ab dem 30. Dezember 2025 müssen alle Betreiber ihre Sorgfaltspflichterklärung in einem zentralisierten, von der Europäischen Kommission verwalteten IT-System, TRACES-NT, einreichen.

Jede Erklärung muss Folgendes enthalten:

  • Identität des Betreibers
  • Informationen über das Produkt und seine Rückverfolgbarkeit
  • Ergebnisse der Risikobewertung
  • Maßnahmen zur Risikominderung, falls zutreffend

Das System weist jeder Erklärung eine eindeutige Kennung zu, die eine erleichterte Kontrolle durch die Zollbehörden ermöglicht.

Sanktionen bei Nichteinhaltung

Die Mitgliedstaaten sind verantwortlich für die Anwendung von wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Sanktionen.

Die Sanktionen können Folgendes umfassen:

  • Verwaltungsstrafen (bis zu 4 % des jährlichen Umsatzes des Unternehmens)
  • Beschlagnahmung der Produkte
  • Vorübergehendes Importverbot

Stichprobenkontrollen werden von den zuständigen nationalen Behörden durchgeführt, um die Konformität der Erklärungen zu überprüfen.

Auswirkungen auf europäische Unternehmen

Chancen:

  • Aufwertung nachhaltiger Praktiken
  • Bessere Kontrolle der Lieferketten
  • Bevorzugter Zugang zum europäischen Markt bei Konformität

Herausforderungen:

  • Komplexität der Geolokalisierung von Parzellen
  • Erhöhte administrative Belastungen
  • Notwendigkeit, das Personal zu schulen und die Einkaufsprozesse zu überarbeiten

Best Practices, die sofort umgesetzt werden sollten

Um den Anforderungen der Verordnung vorzugreifen, können Unternehmen:

  • Ihre Lieferkette kartieren
  • Zertifizierte Lieferanten auswählen (FSC, RSPO, Rainforest Alliance…)
  • Ein zuverlässiges Dokumentenmanagementsystem einrichten
  • Einkäufer und Qualitätspersonal sensibilisieren

Die frühzeitige Einhaltung kann einen erheblichen Wettbewerbsvorteil darstellen.

Praxisbeispiele: Wie füllt man eine Standarderklärung aus?

Hier ist ein Beispiel für eine vereinfachte Übersichtstabelle:

ElementErforderliche Informationen
ProduktKakaobohnen
HerkunftElfenbeinküste
GeolokalisierungBreitengrad/Längengrad der Plantagen
ProduktionsdatumFebruar 2024
Volumen12 Tonnen
LieferantKakaogenossenschaft Elfenbeinküste
ZertifizierungRainforest Alliance
RisikobewertungStandardrisiko
MaßnahmenZertifizierung durch Dritte, Lieferantenaudit

Sektorale Schwerpunkte: Welche Sektoren sind am stärksten betroffen?

Holzsektor

Stark betroffen von den Anforderungen an Geolokalisierung und Forstzertifizierung (FSC, PEFC), muss der Sektor die Rückverfolgbarkeit verstärken, insbesondere für importierte Möbel.

Lebensmittelsektor (Kaffee, Kakao, Palmöl)

Die Unternehmen müssen nachweisen, dass die verwendeten Rohstoffe nicht aus entwaldeten Gebieten stammen. Partnerschaften mit zertifizierten Genossenschaften werden unerlässlich sein.

Leder- und Rindfleischsektor

Die Rückverfolgbarkeit der Rinder vom Weideplatz bis zum Schlachthof muss nachgewiesen werden, eine große logistische Herausforderung für einige lange Lieferketten.

Anerkannte Zertifizierungen und die Rolle von Labels

Zertifizierungen sind nicht verpflichtend, stellen jedoch einen wichtigen Nachweis zur Risikominderung dar. Hier einige Beispiele:

ZertifizierungBereichHauptvorteil
FSCHolzNachhaltige Forstwirtschaft
PEFCHolzZertifizierte Rückverfolgbarkeitskette
RSPOPalmölNachhaltige und überprüfte Produktion
Rainforest AllianceKakao, KaffeeStrenge soziale und ökologische Kriterien

Unternehmen können Zertifizierungen, interne Audits und geografische Daten kombinieren, um ihre Konformität sicherzustellen.

Die Verordnung (EU) 2023/1115 markiert einen bedeutenden Wendepunkt im Kampf gegen importierte Entwaldung. Die Erklärung zur sorgfältigen Prüfung (Due Diligence) wird zu einem zentralen Instrument der europäischen Umweltpolitik und verpflichtet Unternehmen, konkret für die Nachhaltigkeit der Wälder zu handeln.

Wirtschaftliche Akteure müssen sich jetzt an diese neuen Verpflichtungen anpassen, um Sanktionen und Marktunterbrechungen zu vermeiden. Die Vorbereitung des Informationssystems, die Schulung der Teams und der Aufbau nachhaltiger Beziehungen zu verantwortungsvollen Lieferanten werden die Schlüssel zur Einhaltung der Vorschriften sein.

ASD Group unterstützt Sie im Kontext der EUDR

Angesichts der neuen Anforderungen der Verordnung (EU) 2023/1115 unterstützt ASD Group Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften für ihre Import- oder Exportgeschäfte mit Produkten, die ein Risiko der Entwaldung darstellen. Unsere Experten helfen Ihnen bei der Eingabe der Erklärung zur sorgfältigen Prüfung im TRACES-NT-System.

Dank unserer Fachkenntnisse im Zollrecht garantieren wir die zollrechtliche Konformität Ihrer Produkte innerhalb der Europäischen Union und reduzieren gleichzeitig Ihre Risiken von Sanktionen und Zollblockaden.

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