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Wie können sie Mitarbeiter nach italien entsenden?

Lesezeit: 2 minuten

Die Entsendung ausländischer Mitarbeiter betrifft Unternehmen, die einen oder mehrere Angestellte für die Erbringung von Dienstleistungen ins Ausland entsenden.

Verschiedene Arbeitssektoren haben eine hohe Anzahl entsendeter Mitarbeiter, die am stärksten betroffenen Bereiche sind der Bau- und der Transportbereich. 

Die Formalitäten  hinsichtlich der Entsendungen unterscheiden sich von einem zum anderen Land. In vielen Ländern drohen bei Nichteinhaltung der verpflichtenden Formalitäten schwere Sanktionen.

 

Die entsendung von ausländischen mitarbeitern nach italien

Ausländische Unternehmen, die Angestellte nach Italien entsenden möchten müssen eine elektronische Meldung beim Arbeitsministerium machen. Sie sind ebenfalls verpflichtet einen Vertreter in Italien zu benennen. Die den Behörden zur Verfügung gestellten Unterlagen müssen in die Landessprache übersetzt sein.

Die verpflichtung die entsendung ausländischer mitarbeiter in italien zu melden

Am 17. Juli 2016 hat Italien mit der Gesetzesverordnung 136 die Europäische Richtlinie 96/71/CE in italienisches Recht umgewandelt. Diese Gesetzesverordnung verpflichtet ausländische Unternehmen die Entsendung ihrer Mitarbeiter auf italienischem Hoheitsgebiet den örtlichen Behörden mitzuteilen. Das muss mindestens 24 Stunden vor Beginn der Entsendung nach Italien erfolgen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet Informationen über die entsandten Arbeitnehmer, zB Ihre Identität, den Beginn und das Ende sowie den Ort der Entsendung und Angaben zu seinem Unternehmen zu machen.

Die verpflichtung zwei vertreter zu benennen (referente comma 3 et comma 4)

Das ausländische Unternehmen ist verpflichtet zwei Vertreter zu benennen. Der erste Vertreter , « referente Comma 3 » genannt, stellt die Verbindung zwischen den italienischen Behörden und den ausländischen Mitarbeitern dar. Er ist vor allem für die Speicherung aller Unterlagen in italienischer Sprache für mindestens 2 Jahre ab Entsendungsbeginn verantwortlich und muss diese im Falle einer Kontrolle vorlegen können. Der zweite Vertreter, « referente Comma 4 » genannt, muss in Italien ansässig sein. Seine Aufgabe ist es mit den verschiedenen Beteiligten zu kommunizieren.

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